Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Ernie

#31

30.03.2012, 12:05

Renosab hat geschrieben:oh gott .. ich brauch ein Seminar :roll:
:shock: Schon wieder? Hast Du denn nichts gelernt? Es war doch alles so klar und eindeutig am Freitag nachmittag... Ach ja: Das Alter! :mrgreen: :duckrenn
Renosab
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#32

30.03.2012, 12:12

:huch


also brauche ich diesen Antrag auch erst gar nicht im VB mit aufnehmen... kostet nur Geld (15,00 EUR) .. und man weiß ja gar nicht, ob der Schuldner mal im Ausland verschwindet ...
Ernie

#33

30.03.2012, 12:54

Renosab hat geschrieben:man weiß ja gar nicht, ob der Schuldner mal im Ausland verschwindet ...
:zustimm
Autotextkönigin
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#34

30.03.2012, 18:16

Mannoooo seid ihr schon fleissig gewesen :respekt

Die ersten kommen schon angekrochen mit ihren Schuldnern, die sich hinter der deutschen Grenze verstecken.

Jetzt krieg ich eine Akte auf den Tisch, da ist noch gar nix tituliert und der SC wohnt in DK und ist Verbraucher. Jetzt brauche ich doch mein Hirn gar nicht anstrengen, oder? Europäischer Zahlungsbefehl scheidet ja nach wie vor aus, also hier muss wohl in DK tituliert werden. Jetzt brauche ich doch nur unsere dänischen Anwälte fragen:
1. Was ist das günstigste in DK zu titulieren (dort gibt es auch ein Mahnverfahren, das wohl günstiger ist als eine Klage).
2. Was kostet das dem Mandanten (na gut, ich könnte ja auch selber gucken, was an Gerichtskosten anfällt wenn ich nett bin)
3. Akte ist vom Tisch, oder? :mrgreen:
4. Small Claims gelten auch nicht in DK, oder?
Liebe Grüße
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#35

01.04.2012, 19:07

Jetzt krieg ich eine Akte auf den Tisch, da ist noch gar nix tituliert und der SC wohnt in DK und ist Verbraucher.
Wie sieht es mit dem dänischen Mahnverfahren aus für Forderungen bis zu 50.000,-- DKK.
Seite 111
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Renosab
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#36

01.04.2012, 19:17

war da nicht was mit Beitritt 2007 an ?? Abkommen - hab die Unterlagen im Büro
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Bino
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#37

01.04.2012, 19:33

Ja, seit 1.7.2007 ist die EuGVVO auch für Dänemark anwendbar. Aber sie hat ja noch keinen Titel, den sie anerkennen lassen kann.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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(Konfuzius)

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Autotextkönigin
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#38

01.04.2012, 21:13

Ja, ich werde mal den dänischen Anwalt fragen, ob er für uns ein Mahnverfahren in DK macht. Ich kann nicht so gut dänisch. Ich kann nur Hot Dog, Soft Ice und Flödeböller und Lakrids :mrgreen: Sieht ein bisschen komisch aus im MB :oops:

:thx @all

und Farvell 8)
Liebe Grüße
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#39

02.04.2012, 10:51

:lolaway
Da sprechen aber gaaaaaaaaanz viele Deutsch.
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Ernie

#40

02.04.2012, 14:15

Spricht schon jemand Niederländisch??? :shock:
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