Antrag für europäischen Vollstreckungstitel

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Tami
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#1

24.11.2011, 17:34

Hallo!

Ich habe mir hier die letzten Stunden so einiges im Forum sowie auch im übrigen Internet zum Thema ZV in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgelesen.

Habe jetzt -denke ich- alles begriffen, mir stellt sich jetzt aber noch eine Frage:

Wie genau sieht denn so ein Antrag auf Erteilung der Bestätigung eines europäischen Vollstreckungstitels aus?

Kann man einfach schreiben:

"In Sachen
(...)

beantragen wir, uns eine Bestätigung über die europäische Vollstreckbarkeit für den Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts vom ... zu erteilen"

Muss ich auf VO (EG) Nr. 805/2004 verweisen?

Liebe Grüße
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Bino
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#2

24.11.2011, 20:53

anstelle von "europäische Vollstreckbarkeit" würde ich "als Europäischer Vollstreckungstitel" schreiben.

Ist Dein Schuldner Verbraucher?

Dann noch dazu:
Der Schuldner ist Verbraucher. Die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit. b und d EuVTVO sind erfüllt, denn bei Erlass der Entscheidung wohnte der Schuldner noch im Ursprungsland des Titels.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Mietzemau
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#3

24.11.2011, 21:15

? Ich hatte das gleiche Problem letztes Jahr, dann hab ich so ein Formular gefunden, ausgefüllt, dann bekam ich die Zahlungsaufford. der GK und dann nahm das Weitere seinen Lauf. Ich habe da nichts geschrieben oder so.
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#4

24.11.2011, 22:51

Das Justizportal NRW enthält u. a. Informationen über die Zwangsvollstreckung in den anderen EU-Mitgliedstaaten:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... /index.php

Hinsichtlich des Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen wird insoweit auf die entsprechende Info Bezug genommen:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... euvtvo.pdf
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