Zwangsvollstreckung aus KFB in England

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sego
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#1

05.11.2011, 10:34

Hallo!Ich hab mir hier schon einige Themen dazu durchgelesen, aber ich glaub ich bin zu blond dafür ;)

Mein Chef legte mir gestern eine Akte auf den Tisch und meinte ich solle in England vollstrecken wenn das möglich ist. Bei uns in der Kanzlei hat noch nie jemand im Ausland vollstreckt und ich selbst bin ja auch noch Auszubildende, so dass ich es naturgemäß dann auch noch nicht gemacht habe.

Ich habe hier einen Vergütungsfestsetzungsantrag gegen unseren Mandanten gemacht. Der KFB wurde dann auch zugestellt etc. ist schon ein oder zwei Jahre her. Jetzt wollten wir versuchen zu vollstrecken und es hat sich herausgestellt, dass der Mandant/Schuldner nach England gezogen ist.

Ich habe gelesen, dass ich zuerst den Titel anerkennen lassen muss und dann vollstrecken kann... aber wie genau geht das? Wo und wie lass ich den Titel anerkennen und wie dann vollstrecken und vor allem, welche Kosten kommen auf mich zu. Vielleicht hat ja jemand erfahrung und kann mir ein bisschen weiterhelfen!

Danke schon einmal im Voraus
[color=#FF00BF]Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber haben nicht alle den selben Horizont![/color]
Ernie

#2

05.11.2011, 18:00

Prüf schon einmal, ob über das Vermögen des Schuldners in England das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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Bino
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#3

05.11.2011, 19:09

Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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