Verhaftung / Abnahme der eV in Ungarn?

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finou
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#1

09.09.2011, 16:07

Hallo ihr Lieben,

hier die Sachlage:

Der Schuldner hat seinen Wohnsitz in Deutschland, ist jedoch aus beruflichen Gründen sehr selten in der Stadt wo sich sein allgemeiner Wohnsitz befindet.
Wir haben nach Erlass des VBs dem Schuldner lange Zeit gegeben zu zahlen.
I-wann haben wir den GV losgeschickt, dabei kam dann eine Ratenzahlungsvereinbarung raus.
Eine Zahlung wurde geleistet, danach allerdings wieder monatelang nichts. Zum Termin für die Abgabe der eV ist er nicht erschienen.
Wir haben dann nochmals versucht ihm entgegenzukommen, indem wir geschrieben haben dass wir von der Abnahme der eV absehen, wenn er uns zu bestimmten Daten eine bestimmte Summe zahlt.
Hierauf hat er wieder nicht reagiert, also haben wir Haftbefehl beantragt.
Da er sich aber wie bereits schon erwähnt so gut wie nie zuhause befindet, kann der GV ihn auch nicht verhaften und somit zur Abgabe der eV "zwingen".
Heute kam dann ein Schreiben vom GV, in dem stand: "Schuldner soll sich bis auf unbestimmte Zeit in Ungarn aufhalten".

Und jetzt zu dem eigtl. Punkt, meine Frage: Kann man eine Verhaftung in Ungarn veranlassen? Wenn ja, wie ist es möglich und wie hoch wären die Kosten ungefähr?

Wäre euch dankbar über nützliche Tipps und Antworten.

Schonmal :thx im vorraus :D
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LuzZi
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#2

11.09.2011, 12:46

Du solltest dazu einen Anwalt in Ungarn beauftragen!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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finou
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#3

12.09.2011, 11:06

Also das ist alles? Ich kann von hier aus nichts bewirken?
Muss ich nicht vorher einen internationalen Haftbefehl oder Sonstiges beantragen?
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cosmicmoon
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#4

13.09.2011, 15:43

Einen "internationalen Haftbefehl" beantragen??? Ein internationaler Haftbefehl wird nur dann ausgestellt, wenn es um Straftaten von Bedeutung geht. Also nicht um Ladendiebstahl oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. z.B. wenn ein Ausländer hier eine Reihe von Straftaten begeht, z.B. Banküberfälle, Einbrüche, dann in sein Heimatland flüchtet, wird von hier ein internationaler Haftbefehl beantragt. Der muss aber durch einen Staatsanwalt beantragt werden und durch einen Richter verhängt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Haftbefehl" target="blank

Mit dem von Dir erwirkten Haftbefehl wirst Du in Ungarn nicht viel anfangen können. Wo in Ungarn und warum sich der Schuldner dort aufhält, weißt Du nicht zufällig, bevor Du viel Geld für Maßnahmen ausgibst, die vielleicht gar keinen Sinn machen?

Hier vielleicht wenn es ein hohere Forderung ist, erstmal ne Detektei beauftragen, ob dem wirklich so ist... Woher hat denn der GVollz. diese Informationen? Vielleicht erst einmal Nachbesserung beantragen, da sicher interessant ist, von wem die Info kommt und wo in Ungang der Schuldner ist...

Ansonsten vielleicht auch die Vollstreckung zur "Unzeit" beantragen, da der Schuldner vielleicht an den Wochenende zu Hause ist?
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finou
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#5

15.09.2011, 10:21

Vielen dank für deine Antwort cosmicmoon.
Tut mir leid, dass es anscheinend eine bescheuerte Frage war, aber hätte ich es gewusst hätte ich sie sicher nicht gestellt :wink: .

Die Infos stammen vom Schuldner persönlich. Der GV hat ständigen E-Mail-Kontakt mit ihm. Er hat wohl irgendwas mit Tanztunieren zu tun und aus diesem Grund hält er sich so gut wie nie "zuhause" auf :? .
Er reist immer wieder von Stadt zu Stadt bzw. Land zu Land und bleibt dann einige Wochen oder wie in diesem Falle vorerst auf unbestimmte Zeit dort.
Es ist so, dass er immer das Land oder eine Deutsche Stadt nennt, allerdings nie den genauen Aufenthaltsort.
Lange Zeit haben wir das nun mitgemacht weil immer wieder Versprechungen über Versprechungen folgten, allerdings gingen wir am Ende natürlich doch leer aus.

Mir stellt sich nun die Frage wie es mit ihm weiter gehen soll. :?: Die Summe ist relativ hoch.

:arrow: Der GV hat es bereits am Wochenende und am Abend probiert, diese Versuche liefen allerdings auch ins Leere.
In dieser Hinsicht kommt uns der Schuldner schon fast etwas entgegen, denn so sparen wir die GV-Kosten für erfolglose Aufträge.

Ich bin echt ratlos :!:
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cosmicmoon
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#6

15.09.2011, 14:02

Lässt sich denn nicht herausfinden, wann er wieder da ist, wenn es schon ständigen E-Mail-Kontakt gibt?

Wenn er Tanzturniere veranstaltet, müssen die doch im Internet zu finden sein? Vielleicht mal schauen, vielleicht ist er ja Coach und es lässt sich beim Veranstalter was pfänden?
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finou
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#7

15.09.2011, 17:42

Ehrlich gesagt kA was er genau mit diesen Turnieren zu tun hat. Ob er selbst tanzt, trainiert oder veranstaltet.
Ich habe schon sämtliche Dinge versucht herauszufinden.
Selbst über so Seiten wie Facebook. Aber er scheint leider nicht dumm genug zu sein :roll:....
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