hier die Sachlage:
Der Schuldner hat seinen Wohnsitz in Deutschland, ist jedoch aus beruflichen Gründen sehr selten in der Stadt wo sich sein allgemeiner Wohnsitz befindet.
Wir haben nach Erlass des VBs dem Schuldner lange Zeit gegeben zu zahlen.
I-wann haben wir den GV losgeschickt, dabei kam dann eine Ratenzahlungsvereinbarung raus.
Eine Zahlung wurde geleistet, danach allerdings wieder monatelang nichts. Zum Termin für die Abgabe der eV ist er nicht erschienen.
Wir haben dann nochmals versucht ihm entgegenzukommen, indem wir geschrieben haben dass wir von der Abnahme der eV absehen, wenn er uns zu bestimmten Daten eine bestimmte Summe zahlt.
Hierauf hat er wieder nicht reagiert, also haben wir Haftbefehl beantragt.
Da er sich aber wie bereits schon erwähnt so gut wie nie zuhause befindet, kann der GV ihn auch nicht verhaften und somit zur Abgabe der eV "zwingen".
Heute kam dann ein Schreiben vom GV, in dem stand: "Schuldner soll sich bis auf unbestimmte Zeit in Ungarn aufhalten".
Und jetzt zu dem eigtl. Punkt, meine Frage: Kann man eine Verhaftung in Ungarn veranlassen? Wenn ja, wie ist es möglich und wie hoch wären die Kosten ungefähr?
Wäre euch dankbar über nützliche Tipps und Antworten.
Schonmal
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)