Wir haben folgenden arbeitsrechtlichen Fall:
Die Klage datiert vom 17.04.2009, wonach der Beklagte, ein eingetragener Kaufmann für logistische Dienstleistungen, verurteilt wird, Löhne für Februar und März 2009 zu bezahlen. Er hat seinen Sitz in Deutschland. Ein erster Termin fand dann auch statt. Am 28.05.2009 hat der Beklagte eine Zahlung in Höhe von EUR 400,00 an unseren Mandanten geleistet.
Mit Beschluss des "High Court of Justice" wurde mitgeteilt, dass der Beklagte mit Adresse in London Insolvenz beantragt hat. In dem Beschluss heißt es "trading at ...., Germany as ... e.K. be adjudged bankrupt".
Was heißt das nun für uns? Wie geht das Verfahren nun weiter? Geht es überhaupt weiter? Kann ich die Akte weglegen, weil das Verfahren abgeschlossen ist? Kann ich davon ausgehen, dass der Beklagte die Insolvenz in England als Privatperson angemeldet hat?
Danke für die Hilfe!
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