Kleine Anfrage wg. Kostenfestsetzung des Mahnverfahrens

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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#11

19.07.2007, 15:40

Wie meinst du denn jetzt deine letzte Frage, wofür soll das maßgeblich sein?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Master24
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#12

19.07.2007, 16:49

Ich nehm die Frage auf Grund zwischenzeitlicher Erleuchtung zurück. :D
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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