Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt schon seit einer Stunde durch das Forum ZWV mit Auslandsbezug "durchgelesen", aber leider nicht gefunden, wonach ich suche:
Folgende Fälle:
Habe einen Mandanten, der Supermärkte in Frankreich und Österreich beliefert hat, von denen leider keine Zahlungen kommen. Nun soll ich jeweils nach Frankreich und Österreich vollstrecken. Wollte einen Mahnbescheid beantragen; leider fehlt mir jedoch der jeweilige Vertreter der Einzelfirmen.
Weiß jemand von euch, ob man nach Frankreich und Österreich Gewerbeamtsanfragen machen kann und wie man so eine macht? Wäre sehr dankbar für eure Hilfe...
Viele Grüße
Einzelfirmen in Frankreich und Österreich
In Österreich wendest Du Dich an die Stadtverwaltung des jeweiligen Ortes und erbittest entsprechende Auskunft aus dem Gewerberegister.
Bezüglich Frankreich: http://www.portal21.de/cln_100/nn_17080 ... __nnn=true" target="blank
Bezüglich Frankreich: http://www.portal21.de/cln_100/nn_17080 ... __nnn=true" target="blank
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Wie das in Frankreich gehandhabt wird, kannst Du evtl. bei der französischen Industrie- und Handelskammer in Berlin in Erfahrung bringen. Diese Kammern können einem zumindest weiterhelfen, wo man eine Auskunft einholen kann.
LG Moli