Su.Prozessger. für MB bei einem Schuldner in Österreich?

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Meggie
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#1

16.12.2010, 19:00

Hallo

ich muss einen Mahnbescheid machen, wo der Gegner in Österreich sein Geschäft hat. Mdt. wohnt in Deutschland.

Leider komme ich beim Online-Mahnantrag nicht weiter, weil er unbedingt das Prozessgericht wissen möchte, ich aber nicht weiß, wie ich das herausfinden soll.

Wer kann mir helfen.

Danke.

Meggie
cahra
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#2

16.12.2010, 19:46

AG Berlin-Schönefeld
Viele Grüße von Cahra
Meggie
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#3

17.12.2010, 10:40

:thx
cosmicmoon
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#4

29.12.2010, 14:19

Das ist ja spannend :-) Ihr gebt also bei jedem Antragsteller in Deutschland als PROZESSgericht das AG Berlin-Schönefeld an???

Das ist doch allenfalls das MAHNgericht... und das ist jetzt Berlin Wedding.

Für das zuständige PROZESSgericht braucht es schon ein wenig mehr. Dafür müsste man nämlich in die EuGVO schauen, um die Zuständigkeit zu bestimmen.
Meggie
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#5

29.12.2010, 15:27

Hallo

und wie mache ich das nun?

Bin echt überfragt.

Gruß Meggie
gkutes

#6

29.12.2010, 15:43

mal chef fragen? vll gibt es eine prozessstandsvereinbarung?
cosmicmoon
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#7

29.12.2010, 15:44

Dafür fehlen ein paar Angaben :-)

PROZESSgericht ist das Gericht, bei dem man die Klage einreichen müsste, wenn man klagen würde, also im Falle eines Ein- oder Widerspruchs das Gericht, bei dem man die Anspruchsbegründung einreicht.

Also muss man erst einmal prüfen, welche Gericht tatsächlich zuständig ist. Dies erfolgt zwischen Dtl. und Österr. anhand der EuGVO (EG-Nr. 44/2001) als Download zu finden auf dem europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen:

Die EuGVO beinhaltet als Grundregel für die Zuständigkeit, dass grundsätzlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dem der/die Beklagte seinen/ihren Wohnsitz hat (seine/ihre Staatsangehörigkeit ist dabei unerheblich).
Daneben beinhaltet die EuGVO auch besondere und ausschließliche Zuständigkeiten.

Um Deine Frage beantworeten zu können müsste man also folgendes Wissen:

- Ist der Mandant (Antragsteller) Verbraucher oder nicht?
- Ist der Gegener (Antragsgegner) Verbraucher oder nicht?
- Gibt es eine WIRKSAME Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien?


Da Du vom Online-Mahnantrag sprichst, gehe ich davon aus, dass Du das deutsche Mahnverfahren mit Auslandszustellung betreiben möchtest.

Fraglich, ist mir auch, warum Du in der von die benannten Konstellation nicht gleich den Europäischen Zahlungsbefehl wählst?
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