Vollstreckbarerklärung eines Titels - Österreich

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SH28111977
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#11

21.12.2010, 10:22

tausend dank warintharpa für diese ausführliche information.

ich werde mir jetzt erst mal beim hiesigen arbeitsgericht die bescheinigung nach Nr. 44/2100 - Formblatt anhang V - holen.

ich habe zwischenzeitlich auch mit dem zuständigen richter am bezirksgericht in österreich telefoniert wegen dem problem zustellung.
vergleiche werden bei uns ja im parteibetrieb zugestellt. der österreichische gegner hatte keinen anwalt, der vergleich wurde bislang noch nicht zugestellt.
der österreichische richter meinte, er benötige keine zustellung des vergleichs - kommt mir aber irgendwie komisch vor.

ist es sinnvoll, den titel mit der bescheinigung nach 44/2001 vor einleitung der zv nach Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 zuzustellen?

vielen dank für deine hilfe :-)
warintharpa
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#12

22.12.2010, 09:26

Eine vorherige Zustellung des Vergleichs ist für die Zwangsvollstreckung im Inland nach den inl. Prozessovorschriften (§ 750 I ZPO) erforderlich.

Für die Zwangsvollstreckung in Österreich ist m. E. ebenfalls die vorherige Zustellung des Vergleichs nach den österreichischen Prozessvorschriften ebenfalls erforderlich.
Im vorl. Fall wird jedoch das österreichische Gericht den Antrag mit dem Schuldtitel an die Schuldnerpartei in Österreich zustellen.
Die Gläubigerpartei muss daher nicht zuvor den Schuldtitel an die Schuldnerpartei zustellen bzw. zustellen lassen.
Das Erforderliche wird insoweit vom österreichischen Gericht veranlasst.
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#13

22.12.2010, 12:20

Vielen Dank - und frohe Weihnachten
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