Wenn unser Mandant mehrere Rechnungen hat und es gab eine Teilzahlung, wird diese eben von einer Rechnung abgezogen und einfach nur der Restbetrag geltend gemacht.
Bei den Zinsen hab ich es bislang immer so gemacht, dass ich bei den Rechnungen, bei denen keine Teilzahlung erfolgte, Zinsen ganz normal berechnet habe (Stichtwort Fälligkeit, Verzug). Erfolgten Teilzahlungen, habe ich Zinsen einen Tag nach Teilzahlung berechnet (es sei denn da liegen Jahre zwischen oder so...).
Hilft das weiter?
Wie gesagt, so würde ich es machen, das ist aber bestimmt nicht die reguläre Vorgehensweise
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