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nephele
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#11

30.09.2010, 10:14

Ich kann dir keine "richtige" Antwort geben. Ich kann dir nur sagen, wie ich das machen würde.

Wenn unser Mandant mehrere Rechnungen hat und es gab eine Teilzahlung, wird diese eben von einer Rechnung abgezogen und einfach nur der Restbetrag geltend gemacht.

Bei den Zinsen hab ich es bislang immer so gemacht, dass ich bei den Rechnungen, bei denen keine Teilzahlung erfolgte, Zinsen ganz normal berechnet habe (Stichtwort Fälligkeit, Verzug). Erfolgten Teilzahlungen, habe ich Zinsen einen Tag nach Teilzahlung berechnet (es sei denn da liegen Jahre zwischen oder so...).

Hilft das weiter?
Wie gesagt, so würde ich es machen, das ist aber bestimmt nicht die reguläre Vorgehensweise :oops:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

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Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
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#12

30.09.2010, 10:24

Bei "Anspruch" gibt es doch auch die Möglichkeit "Mahnung" anstatt z. B. "Rechnung" auszuwählen..
denkst du, dass ich da einfach Mahnung auswählen kann und bei Betrag den Gesamtbetrag (nach Abzug der Teilzahlungen/Gutschrift) eingeben kann? Für die Zinsen berechne ich ab dem 03.06.2010 (habe eben noch eine E-Mail gefunden, in der unsere Mandantschaft die Gegenseite auffordert bis zum 02.06.2010 zu bezahlen)...

was sagst du dazu?
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nephele
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#13

30.09.2010, 10:30

Ich persönlich finde es übersichtlicher Rechnung als Anspruch anzugeben. Gerade bei mehreren Rechnungen ist es im VB dann übersichtlicher, sonst muss man ja erst die Mahnung raussuchen und dann dazu die passende Rechnung. Ich weiß aber nicht wie das jetzt rechtlich aussieht, ob das egal ist was man angibt.
Ja, mit den Zinsen ist glaub ich ok...
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#14

30.09.2010, 10:41

Das ist eine Mahnung in der die beiden Rechnungen aufgeführt sind sowie die beiden Teilzahlungen und die eine Gutschrift...
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nephele
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#15

30.09.2010, 10:44

Passt da vielleicht beides rein? Also "Rg. v. XX / Mahnung v. XX"
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#16

30.09.2010, 10:47

nein...das kann man da nur mit so einer Schaltfläche auswählen...ich glaube ich gebe da jetzt einfach Mahnung an und Schreibe bei Rechnungsnummer dann die Nummern von den beiden Rechnunge hin...die beiden Teilzahlungen und die Gutschrift werden dann da halt nicht erwähnt...

ich denke schon, dass man da die Mahnung anstatt Rechnung eingeben kann, warum wäre sonst da so eine Schaltfläche vorhande^^? :roll: :wink:
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sunny84
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#17

30.09.2010, 10:52

Du kannst doch nebendran auch was von Hand eingeben. Nehm ich z. B. immer bei Rest aus Rechnung.
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#18

30.09.2010, 11:07

Das ist mal ne coole Idee :-)
Hab ich direkt übernommen...wenn die was zum Meckern haben, werden die sich schon melden :-P :mrgreen:
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#19

30.09.2010, 11:07

Also Rest aus Rechnung ist bei mir bisher immer ohne Probleme durchgegangen.
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#20

30.09.2010, 11:08

:thx
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