Österreichischer ZVA - Wie Formular ausfüllen?

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
StineP

#11

04.06.2007, 14:43

Bei der Vollstreckung auf jeden Fall nicht. Anders natürlich in Prozessen!!

Ist natürlich klar, dass du in einem solchen Fall nicht als deutscher Anwalt auftreten darfst - du kennst einfach die entsprechenden Gesetze nicht. Hier ging es aber ausschileßlich um die Vollstreckung (auch in meinen Links)
Bürozicke
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#12

04.06.2007, 15:20

Das passt schon.

Soweit ich mich erinnere, stand eben zur Debatte es selbst zu machen oder einen zu beauftragen und wir haben uns der Einfachheithalber eben zur Abgabe entschieden.
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
StineP

#13

04.06.2007, 15:21

Du hast aber gerade von Bußgeldangelegenheit gesprochen, oder? ZV und OWi sind zwei paar Schuhe
Bürozicke
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#14

04.06.2007, 15:30

Drum hab ich ja gesagt ich hatte es - nicht direkt - verwechselt, aber ich wußte grad nicht mehr genau in welchem Fall es war. Aber selbst bei meinem Alzheimer-Problem kommt man dann schon drauf. Und ZV und Owi halt ich dann doch grade noch auseinander :wink:

Konnte mich halt nur noch daran erinnern, dass wir die ZV damals abgegeben haben, wußte im ersten Moment aber nicht mehr genau warum.

Also: sorry! Wollt hier keinen verwirren! :doof
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
Micki
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#15

06.06.2007, 11:35

hierzu kann ich nur folgendes beitragen:

Ich habe im Mai einen Exekutionsantrag in Östereich gestellt.

Unter PUnkt 9 habe ich unsere KOsten eingetragen:

also 0,3 Verfahrensgeb.
Entgeltpauschale
usw.

Heute hab ich den Antrag zurück bekommen und versteh das nicht so ganz.

Es ist ein Spempel aufgebracht "Exekutionsbewilligung. Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution. Die Kosten der betreibenden Partei werden mit € 0 bestimmt."
Darunter wurde in Zettel geklebt mit dem Vermerk: "Das Kostenbegehren war abzuweisen, weil eine deutsche Gebührenordnung keine Basis für ein österreichisches Exekutionsverfahren darstellt".

WAs ist denn jetzt Sache? Vollstrecken die und wir bekommen nur kein Geld für diesen Auftrag? Oder wurde das komplett abgelehnt?

Ich werd aus denen nicht schlau.
[i]Auch ein Tritt in den Hintern kann einen Schritt vorwärts bedeuten.[/i]
Hähnchen7
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#16

11.06.2007, 22:43

Hatte auch mal nen Exekutionsantrag in Österreich gemacht. Am besten man ruft beim zuständigen Gericht an und die helfen sehr gerne weiter. Die Höhe der zu zahlenden Gerichtskosten werden einem dann auch gleich gesagt und ich war mir dann auf alle Fälle sicher, dass ich nichts verkehrt gemacht habe. Vom dortigen Bezirksgericht Kitzbühel wurde mir allerdings gesagt, dass bei einem Zahlendreher oder einem Fehler es ein hohes Strafgeld geben kann.

Bye
Don`t worry be happy.
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