nachträgliche Zulassung der Berufung

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marlix
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 03.11.2009, 10:33

#1

19.10.2010, 16:12

Ich bräuchte da mal wieder Hilfe. Ich soll nach deem Erhalt eines erstinstanzlichen Urteils die Fristen frü das Berfuungsverfahren notieren, wie immer. Jetzt hab ich da Bedenken, denn es ging nur um 325,00 € von denen unsere Mandantin 2/3 zugesprochen bekam. Da ist doch gar keine Berufungssumme erreicht? Die Zulassung der Berufung war auch nicht beantragt worden. Liege ich falsch oder ist damit eigentlich die Sache gelaufen? Vielleicht ergänzend noch: Es wurde zugleich ausgesprochen, dass die Beklagte zu 60% die Kosten des vorher gelaufenen selbständigen Beweisverfahrens (gesamt ca. 3.000,00 €) :roll: . Das hat doch aber mit dem Beschwerdewert der Berufung nichts zu tun, oder?
marlix
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 03.11.2009, 10:33

#2

19.10.2010, 16:14

Sorry, für die kleinen Fehlerchen in der Eile :D
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