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Verfasst: 29.02.2008, 13:54
von Blub
Sag mal, wie habt ihr denn da die Beratungshilfe abgerechnet??

Also wenn wir Beratungshilfe-Mandanten haben, kassieren wir als erstes den Berechtigungsschein und fordern die 10,00€. Eine extra Abrechnung machen wir da gar nicht erst..

Ich dachte immer, die 10,00 € sind ohne Auslagen und Steuer zu berechnen.. Was du da schreibst ist mir völlig neu.



Aber zurück zum Thema:

Ich hab mir erst den großen und den kleinen Halt gekauft. Bin nun dabei die durchzulesen. Ich find se sehr praktisch und prima geschrieben. Allerdings werden z.T. andere Abrechnungsweisen vorgeschlagen. Ich bleib da lieber meinen eigenen Abrechnungsweisen treu (damit meine ich z.b. MB-Antrag und danach streitiges Verfahren wird im Buch wie folgt abgerechnet:

1,3 VG
- 1,0 VG
=0,3 VG
2x Postentgelte
Steuer

ich mach da doch dann lieber jeweils 2 Abrechnungen der übersichtshalber aber jeden wie ers mag). Ansonsten kann ich die Bücher nur empfehlen!!!

Verfasst: 29.02.2008, 14:11
von Smilie
Also ich kenne das auch so, dass in der Schutzgebühr von 10,00 € schon Umsatzsteuer mit drin ist. Ich meine, dass ich das schon mal irgendwo gelesen habe.