InsoVerfahren/Mahnverfahren Eheleute

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pidellal
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#1

20.02.2019, 10:21

Hallo, ich habe eine neue Sache bekommen mit folgendem Sachverhalt: Wir sollen NK-Abrechnungen geltend machen aus 2016 vom 16.11.2017 und aus 2017 vom 23.11.2018. Unser Mandant hatte vor Mandatserteilung Kenntnis von den InsoVerfahren. Eröffnet 30.08.2018 bzgl. Mann und 06.08.2018 bzgl. Frau. Schuldner haben von Juni bis einschl. Dez. 2018 kleine Raten gezahlt. Die Mieter hatten zum 30.04.2018 gekündigt. Da sie aber nichts Anderes gefunden haben, wurde das Mietverhältnis ab 01.05.2018 fortgesetzt. Der InsoVerwalter hat am 17.09.2018 mitgeteilt, dass er das Mietverhältnis nicht zu Lasten der Masse fortsetzt. Kann/darf ich noch Mahnbescheide machen? Oder nur für beide zum InsoVerfahren anmelden? Wenn ja: wie geht das bei Gesamtschuldnern? Sind ja verschiedene IK-Aktenzeichen. Zinsen nur bis zur Eröffnung jeweils (bei Frau also kürzer). Was ist mit der 2. NK-Abrechnung, die wurde ja erst nach Eröffnung beider Verfahren erstellt, betrifft aber den Zeitraum vor InsoEröffnung.

Vorab ganz herzlichen Dank.
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mücki
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#2

20.02.2019, 12:26

Du bist hier zwar im falschen Bereich aber ich versuche deine Fragen trotzdem mal zu beantworten:

Zu allererst: Zum Insolvenzverfahren können/müssen alle Forderungen angemeldet werden, die bereits vor Eröffnung entstanden sind, ob diese bereits abgerechnet waren, spielt keine Rolle, zumindest dann nicht, wenn die NK-Abrechnung fristgemäß war.

Ein gerichtliches Mahnverfahren könnt ihr zwar einleiten aber außer Kosten bringt das absolut nichts.

Wenn beide Schuldner Mieter sind, haften sie gesamtschuldnerisch, sodass ihr in beiden Verfahren jeweils die Forderung für den Ausfall anmelden müsst. Dies vor dem Hintergrund, dass ihr ja nicht mehr bekommen dürft, als geschuldet wird.

Die Freigabe des Mietverhältnisses durch den InsVw hat für euch keine Bedeutung. Dies bedeutet nur, dass die Eheleute ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens für dann entstehende Kosten aus dem MV selber haften und nicht etwa Massenverbindlichkeiten zu Gunsten der Gläubiger begründet werden.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
pidellal
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#3

20.02.2019, 13:44

Oh. Sorry. Peinlich. Ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort
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