Falscher Vorname des Schuldners

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Felidaexx
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#1

27.10.2016, 16:04

Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand einen Tip für mich?

Also, Frau Susanne XY hat Waren bei unserer Mdt. gekauft und die RG nicht bezahlt.
vorgerichtliches Mahnschreiben, MB und VB wurden zugestellt.
Nun ZV-Auftrag, GV teilt mit, dort wohne keine Susanne XY, aber ein Herr Egbert XY - selber Nachname - (der aber wiederholt nicht anzutreffen ist).

Was machen wir denn nun? beantragen, den Titel auf Herrn XY umzuschreiben und abwarten, ob er sich dagegen wehrt? offenbar gibt es ja gar keine Susanne XY sondern nur einen Herrn XY.... (der vielleicht als Susanne XY Waren bestellt hat).

Nächste Sache:
Selber Sachverhalt, anderer Vorname (Julia), selber Nachname wie bei Susanne, selbe Stadt, andere Adresse.
Hier kann jedoch der MB nicht zugestellt werden, denn unter der Anschrift wohnt eine Marion mit ihrem Mann.

Und hier? wir könnten das außergerichtl. Mahnschreiben höchstens an die Marion senden und wenn das durchgeht, MB beantragen und abwarten ob sie sich wehrt oder?

Telefonate mit dem Einwohnermeldeamt ergaben nix, Susanne und Julia gibt es nicht. Auch keine Verwandtschaftsverhältnisse zu den gemeldeten Personen Herr XY bzw. Marion XY.

Was macht ihr in solchen Fällen, wenn so eine Akte auf den Tisch kommt?

Viele Grüße von Feli
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Sputnik85
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#2

28.10.2016, 09:30

Hallo,

ich überleg seit gestern, was genau ich darauf schreiben soll, denn ich finde deine Ansätze irgendwie erschreckend. Du willst also -rein auf Verdacht- Titel umschreiben bzw. MB gegen irgendwen beantragen und schauen, ob sich dagegen gewehrt wird? Hast du denn schon andere Wege versucht? Schriftliche Einwohnermeldeamtsanfrage (telefonische Auskünfte gibt es hier -also bei uns - überhaupt nicht) Anschriftenprüfung, erneute Mahnschreiben an die Adresse, etc? Die zu suchenden Damen könnten doch irgendwelche Verwandtschaft sein, die den selben Namen haben. Oder rein gar nichts mit den Bewohnern zu tun haben, eine Namensgleichheit ist nichts ungewöhnliches mehr.

Sicher haben andere hier eine andere Meinung dazu, aber ich finde deine Überlegungen zu "überstürzt".

Gruß Sputnik
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#3

28.10.2016, 10:25

Ich stimme Sputnik zu. Ich hake in solchen Fällen immer zunächst beim Mandanten nach, ob es evtl. Zeugen oder weitere Belege wie schriftliche Bestellungen per Fax/E-Mail usw. gibt, aus denen sich noch weitere Daten ergeben. Ich kenne aber auch Anwälte, die einfach einen anderen Namen als in der Rechnung aufgeführt angeben, so nach dem Motto "Augen zu und durch" und dann darauf hoffen, dass der Antragsgegner sich nicht wehrt und man aus dem Titel Geld erlangt.
Es kommt immer wieder vor, dass Firmen bei den Kundendaten schlampig arbeiten, sich schlicht verhört haben oder Datensätze bei der Übertragung in ihre Kundendatenbank vermischen. Ich hatte hier auch schon Fälle, wo sich Firmen ihre Auftraggeberdaten zusammengebastelt haben, weil ihnen Vorname und Straße fehlten bzw. falsch notiert waren oder es ihnen schlicht zu mühsam war, die richtige Person zu finden. Da wurde dann geschaut, wer im Ort den gleichen Nachnamen hat und die Rechnung mal dorthin geschickt. Es kann natürlich auch sein, dass jemand in Betrugsabsicht einen falschen Namen angibt, aber das ist eben nicht der einzige Grund dafür, dass man eine Person nicht unter der angegebenen Adresse finden kann. Außerdem müsste man im Falle eines Betruges dann auch eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung geltend machen, um im Zweifelsfall einen Anspruch tituliert zu bekommen, der im Falle einer Insolvenz nicht untergeht.
Meine Meinung:
Solange es keine ordnungsgemäße Rechnungserteilung an den Auftraggeber - wer auch immer es nun gewesen sein mag - gibt, kann ich keinen Mahnbescheid gegen denjenigen beantragen.
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