Ausfertigungen PfÜB

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Sheridane
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#1

13.07.2016, 08:27

Hallo zusammen!

Hat sich bzgl. den Ausfertigungen eines PfÜBs inzwischen etwas geändert?

Normalerweise war es doch immer so: Original - pro Drittschuldner 1 Ausfertigung - 1 Ausfertigung Schuldner.
Heute habe ich vom AG Kassel einen Merkzettel erhalten, dass ich künftig nur noch 2x einreichen soll?

Habe ich da etwas verpasst?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Manuela
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Pepples
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#2

13.07.2016, 09:08

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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sandrasahra
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#3

19.10.2016, 09:38

Hmm ich hatte jetzt im Internet gelesen, dass es sogar Original + 3 Abschriften sein sollen, wenn Gericht die Zustellung übernimmt. Was stimmt denn nun?
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Tigerle
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#4

19.10.2016, 09:41

Das Amtsgericht Augsburg hat auch gern Original und 3 Abschriften.
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#5

19.10.2016, 09:48

Gut danke, dann schnell wieder eine rein ;-)

Eine kurze Frage noch, da ich gerade sehe, dass du auch mit RAM arbeitest. Es ist ja so, dass man bei der Erstellung des Pfübs mit ankreuzen kann "vorläufiges Zahlungsverbot" und Zustellauftrag.

Zahlungsverbot brauch ich in meinem Fall nicht. Der Zustellauftrag bezieht sich doch nur auf das Zahlungsverbot oder? BZW die Zustellung wird doch sowieso im Antrag mit angekreuzt für den Pfüb
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