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Pfändung eines Kto´s mit Verfügungsberechtigung des Schuldn.

Verfasst: 09.03.2015, 11:39
von großes-sternchen
Hallo Zusammen,

Ich habe Drittauskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern eingeholt. Demnach hat sich ergeben, dass der Schuldner ein eigenes Konto bei der X-Bank unterhält sowie Verfügungsberechtigter des Kontos seiner Ehefrau ist.

Ich habe beide Konten nun gepfändet. Nun schreibt die X-Bank zurück, dass der Schuldner von dem Konto der Frau nicht Inhaber ist.
Da er aber nun einmal Verfügungsberechtigt ist, und Ein- und Auszahlungen von diesem Konto veranlassen kann und womöglich sein Gehalt auf dieses Konto gezahlt wird, muss ich doch irgendwie an dieses Konto kommen können.

Reicht hier ein normales Schreiben an die Bank aus, mit entsprechenden Hinweis und Abgabe der Drittschuldnererklärung und Vollziehung der Pfändung oder was ist hier zu tun?

Gibt es hier Musteranträge?

:thx schon einmal im Voraus.

Re: Pfändung eines Kto´s mit Verfügungsberechtigung des Schu

Verfasst: 09.03.2015, 11:43
von katuscha
Du kannst kein Konto pfänden, bei dem der Schuldner nur Verfügungsberechtigter ist.

Du könntest höchstens bei der Ehefrau den Auszahlungsanspruch pfänden, wenn Gelder deines Schuldners auf ihr Konto gehen.

Re: Pfändung eines Kto´s mit Verfügungsberechtigung des Schu

Verfasst: 09.03.2015, 11:44
von großes-sternchen
Huhu und danke für die prompte Antwort!
und wie hat das auszusehen?

Re: Pfändung eines Kto´s mit Verfügungsberechtigung des Schu

Verfasst: 09.03.2015, 11:51
von katuscha
Da muss Du hier mal im Forum suchen, das gab es schon öfters.

z. B. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... ntoinhaber

Re: Pfändung eines Kto´s mit Verfügungsberechtigung des Schu

Verfasst: 09.03.2015, 12:10
von großes-sternchen
Ok, was ich jetzt nur nicht ganz nachvollziehen konnte ist, der Pfüb muss der Bank zugestellt werden wegen des Herausgabeanspruchs und der Ehefrau als Drittschuldnerin?

Re: Pfändung eines Kto´s mit Verfügungsberechtigung des Schu

Verfasst: 09.03.2015, 12:14
von katuscha
Nein, der Pfüb wird nur der Ehefrau als Drittschuldnerin zugestellt. Die Bank hat damit nichts zu tun.

Re: Pfändung eines Kto´s mit Verfügungsberechtigung des Schu

Verfasst: 09.03.2015, 12:16
von großes-sternchen
und was ist, wenn die Ehefrau nicht reagiert oder nicht auszahlt?

Muss ich dann gegen die Ehefrau klagen?

Re: Pfändung eines Kto´s mit Verfügungsberechtigung des Schu

Verfasst: 09.03.2015, 12:39
von Frau Cindy
Ja, müsstest du.