Hallo Zusammen,
Ich habe Drittauskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern eingeholt. Demnach hat sich ergeben, dass der Schuldner ein eigenes Konto bei der X-Bank unterhält sowie Verfügungsberechtigter des Kontos seiner Ehefrau ist.
Ich habe beide Konten nun gepfändet. Nun schreibt die X-Bank zurück, dass der Schuldner von dem Konto der Frau nicht Inhaber ist.
Da er aber nun einmal Verfügungsberechtigt ist, und Ein- und Auszahlungen von diesem Konto veranlassen kann und womöglich sein Gehalt auf dieses Konto gezahlt wird, muss ich doch irgendwie an dieses Konto kommen können.
Reicht hier ein normales Schreiben an die Bank aus, mit entsprechenden Hinweis und Abgabe der Drittschuldnererklärung und Vollziehung der Pfändung oder was ist hier zu tun?
Gibt es hier Musteranträge?
schon einmal im Voraus.
Pfändung eines Kto´s mit Verfügungsberechtigung des Schuldn.
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Du kannst kein Konto pfänden, bei dem der Schuldner nur Verfügungsberechtigter ist.
Du könntest höchstens bei der Ehefrau den Auszahlungsanspruch pfänden, wenn Gelder deines Schuldners auf ihr Konto gehen.
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Da muss Du hier mal im Forum suchen, das gab es schon öfters.
z. B. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... ntoinhaber
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Ja, müsstest du.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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