Einspruch VB bei Gesamtschuldnern
Verfasst: 12.03.2014, 15:35
Also...meine Chefin hat in eigener Sache gegen Gesamtschuldner einen Mahnbescheid veranlasst, obwohl sie nur gegen einen der Beiden vorgehen will (zunächst einmal)...
1. Frage: Kann man gegen nur einen Gesamtschuldner einen Mahnbescheid beantragen (also nur einen Gegner eintragen und dann Gesamtschuldner ankreuzen)?
Nun hat ein Gesamtschuldner gegen den VB Einspruch eingelegt...der andere nicht...nun muss sie bei Gericht die Klage begründen...obwohl sie nicht gegen diese Person angehen wollte...
2. Frage: Kann man kostengünstig aus der Sache raus kommen? Kann man die Klage zurückziehen, ohne dass Gerichtskosten entstehen?
3. Frage: Ist dann jetzt das gesamte Verfahren, also auch gegen den zweiten Schuldner vor Gericht anhängig (also gilt der Einspruch für Beide)? Wenn ich dann eine Klagerücknahme veranlasse, wäre dann auch der zweite Schuldner aus der Sache raus?
Danke schon mal im Voraus für Antworten. Wo kann ich das nachlesen?
1. Frage: Kann man gegen nur einen Gesamtschuldner einen Mahnbescheid beantragen (also nur einen Gegner eintragen und dann Gesamtschuldner ankreuzen)?
Nun hat ein Gesamtschuldner gegen den VB Einspruch eingelegt...der andere nicht...nun muss sie bei Gericht die Klage begründen...obwohl sie nicht gegen diese Person angehen wollte...
2. Frage: Kann man kostengünstig aus der Sache raus kommen? Kann man die Klage zurückziehen, ohne dass Gerichtskosten entstehen?
3. Frage: Ist dann jetzt das gesamte Verfahren, also auch gegen den zweiten Schuldner vor Gericht anhängig (also gilt der Einspruch für Beide)? Wenn ich dann eine Klagerücknahme veranlasse, wäre dann auch der zweite Schuldner aus der Sache raus?
Danke schon mal im Voraus für Antworten. Wo kann ich das nachlesen?