Suche gutes Buch über Praxis der Zwangsversteigerung

Buchempfehlungen für die Zwangsvollstreckung, Insolvenzrecht und verwandte Themen
Andreas

#11

24.01.2006, 12:42

Hallo :pcwink

Das "Immobilien günstig ersteigern Zwangsversteigerung: So bereiten Sie sich optimal vor" von Rpfl. Günter Mayer geh' ich mir gleich holen um 13h, das ist in der Buchhandlung 50m weiter vorrätig :D

Gleich mal schmökern :D

:thx für die Tips :D
Andreas

#12

24.01.2006, 14:01

Liest sich echt gut und für den Einstieg scheinbar optimal :D

Nochmals :thx an alle hier.

@Johannsen, Mann vom Fach :wink: :

Hier steht, "der Ersteigerer muß immer den vollen Wert des Grundpfandrechts zahlen, auch wenn der Eigentümer der Bank weniger schuldet." (für den Fall, daß das Grundpfandrecht bestehen bleibt).

Kannst du mir erklären, weshalb, wenn die Bank doch weniger zu kriegen hat ?

Kriegt der Ersteigerer dann nach Abrechnung durch die Bank ggf. noch was zurück ?

Oder werden hiervon auch noch andere Verbindlichkeiten des Schuldners der Bank getilgt, sofern vorhanden ?
Johannsen
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#13

24.01.2006, 14:09

Das liegt am Abstraktionsprinzip: Grundschulden sind forderungsabhängig; d.h. mit Abbezahlung eines Kredites wird die dafr eingetragene Grundschuld nicht weniger. Die Verbindung zwischen Grundschuld und Kredit wird erst durch eine sog. Sicherungsabrede zwischen Bank und Kunde hergestellt.

Im ZVG-Verfahren ist die Bank verpflichtet, den vollen dinglichen sprich eingetragenen Grundschuldbetrag anzumelden. Bekommt die Bank dann mehr als ihr nach der Sicherungsabrede zusteht, muss sie das zuviele Geld meist dem Schuldner zahlen. Meldet die Bank nicht den vollen Betrag an, macht sie sich gegenüber dem Schuldner ggf. schadensersatzpflichtig.

In der Regel weiß auch das Gericht nicht, wie hoch die Schulden tatsächlich sind, weil wir eben nur mit den eingetragenen Zahlen hantieren.

Auch für den Ersteher ist die genaue Höhe der Schulden meist nicht interessant, auch weil die Verteilung des Erlöses durch das Gericht erfolgt. Muss der Ersteher ein Recht im Grundbuch übernehmen, muss er aus den genannten Gründen auch den eingetragenen Betrag übernehmen, unabhängig vom tatsächlichen Schuldenstand.
Andreas

#14

24.01.2006, 14:18

:thx

Das hieße ja, es würde sich glatt und sauber empfehlen, kurz vor dem Termin in die Versteigerungsbedingungen zu sehen und zu prüfen, ob das Recht einer Bank bestehen bleibt.

Wenn das der Fall ist, könnte man einen PfÜB an die Bank schicken und den überschießenden Betrag, der an den Sch. zu zahlen ist, pfänden ?

Wär' ja mal was Neues :D

In welchen Fällen bleiben eigentlich die Grundpfandrechte stehen, gibts da bestimmte Dinge, an denen man das festmachen könnte ? Normal werden sie doch komplett gelöscht ?
Johannsen
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#15

24.01.2006, 15:15

Das hängt vom Rang des bestrangig betreibenden Gläubigers ab. Dieser und alle nachfolgenden Rechte erloschen, alle vorgehenden bleiben bestehen (Das ZVG-Verfahren ist so flexibel, dass sich das auch noch im Versteigerungstermin ändern kann).

Ist zB der Gläubiger des Rechts III/2 bestrangig, bleibt das Recht III/1 bestehen; würde das Finanzamt wegen rückständiger Grundsteuern betreiben, würden III/1 und III/2 wegfallen.

Ersteher wollen einen Betrag X ausgeben; ob dieser durch Barzahlung an das Gericht oder durch Übernahme von Rechten geschieht, ist ja letztlich egal. Daher ist dieser Punkt nicht so gravierend. Du must halt nur im Termin aufpassen, was der Rechtspfleger über bestehenbleibende Rechte sagt, da Dein Gebotsbetrag nur den Bargebotsteil nennt. Bleibt also ein Recht über 400.000 € bestehen und bietest Du 1 €, hast Du schon 400.001 € geboten.
Andreas

#16

30.01.2008, 08:41

So, dann verschiebe ich mal meinen eigenen Beitrag in ein mittlerweile eingerichtetes Unterforum :wink:
Johannsen hat geschrieben:Meines Erachtens die beste Mischung aus "Verständlich" und Fachbuch zu einem angemessenen Preis sind die Bücher von

Karl-Alfred Storz,
Praxis der Zwangsversteigerung bzw. Praxis der Teilungsversteigerung
Und nach guten 2 Jahren Kampf mit mir selbst wegen des nicht gerade billigen Preises :mrgreen: habe ich mich nun entschlossen, mir das Ding zuzulegen.

Mein Fazit :

Wer dieses Buch versteht, der braucht es nicht mehr. Ich kann es bislang absolut nicht empfehlen.

Wer mehr wissen will, wie ich darüber denke:

*Link*
Andreas

#17

06.02.2008, 09:08

Nach einer weiteren Woche Durchkämpfen durch diesen Titel habe ich - ganz ehrlich - die Nase voll davon.

Ich kann es nicht brauchen, und ich will es nicht mehr sehen, sonst kriege ich die Wut über 65 rausgeworfene Euros. Es fehlen absolut wichtige Erklärungen über ständig benutzte Fachbegriffe, ohne Schönfelder daneben und ständiges Nachschlagen kann man es eh nicht lesen, und das ist nicht das, was ich von einem Buch erwarte, das das Wort "Praxis" im Titel trägt.

Da ich es aber auch ehrlich gesagt nicht guten Gewissens verkaufen kann, verschenke ich es an jemanden, der Zeit, Muße und vor allem Ausdauer (und davon sollte man verdammt viel bei diesem Titel haben !!!) hat, sich durchzuwurschteln.

Wer es also WIRKLICH haben will und brauchen kann, und das bitte nicht nur zum Weiterverhökern auf Ebay, nenne mir bitte seine Adresse und seinen Namen per PN, dann geht das Ding raus.

Es ist übrigens praktisch nagelneu (vor zwei Wochen gekauft) und es wurden nur 80 Seiten gelesen (und null verstanden :roll:) - mehr war auch in der Zeit übrigens nicht zu schaffen.
Andreas

#18

06.02.2008, 09:14

So, also, ich suche immer noch:

Ein gutes - und diesmal verständliches :wink: - Buch über die Praxis der Zwangsversteigerung.

Hat jemand noch eine andere Empfehlung als das von Storz ?

Kennt jemand z.B. dieses hier :

Bild
Zwangsversteigerungsrecht für Banken. Ein praktischer Leitfaden anhand eines Mustergrundbuchs
Dietmar Weis
Deutscher Genossenschafts-Verlag 2003-10 Taschenbuch 418 Seiten
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Coonie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 756
Registriert: 02.05.2008, 16:20
Wohnort: dort, wo Kuh und Hase sich gute Nacht sagen

#19

29.02.2008, 19:50

@andreas
hast du nun ein empfehlenswertes Buch gefunden?
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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cosmicmoon
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Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: WinMacs
Wohnort: Ronneburg
Kontaktdaten:

#20

02.03.2008, 13:22

Ich für meinen Teil habe auch das Buch: Karl-Alfred Storz,
"Praxis der Zwangsversteigerung bzw. Praxis der Teilungsversteigerung" auf meinem Schreibtisch stehen und finde den Klasse!!! Enthält zahlreiche Hilfestellungen und das Zwangsversteigerungsrecht ist gut erklärt!
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