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Buchtipp für Inso-Recht

Verfasst: 24.07.2009, 07:52
von Gast
Ich muss jetzt (mehr oder weniger unvorbereitet) die Inso-Sachen bearbeiten, also Forderungsanmeldung, Prüfung des Ergebnisses usw. Hat jemand einen Literaturtipp für mich, wo die Grundlagen verständlich erklärt sind und evtl. Muster für Forderungsanmeldungen usw. drin sind

Verfasst: 24.07.2009, 09:46
von BabyBen
Forderungsanmeldungen sind relativ leicht; Du solltest die Forderungen getrennt nach Hauptforderung, Zinsen (bis zur Insolvenzeröffnung) und Kosten anmelden. Bei Hauptforderung, die ungewöhnlich sind, vielleicht noch zwei Sätze zur Erklärung schreiben. Belege beifügen und fertzsch. Formvorschriften sind nicht einzuhalten. Dazu braucht man meines Erachtens keine Vorlagen.

Verfasst: 24.07.2009, 13:07
von Gast
Muss ich denn, wenn ich einen Titel (z.B. VU) hab, trotzdem noch die zugrunde liegenden Rechnungen bei der Anmeldung mitschicken - ich hab das so in den Unterlagen meines Vorgängers gesehen?

Verfasst: 24.07.2009, 17:28
von Gina
Wenn du einen Titel hast, genügt die Vorlage einer Kopie desselben. Alles andere muss dann nicht mehr mit.

Verfasst: 25.07.2009, 20:22
von BabyBen
@ Gina:

Manche Insolvenzgerichte wollen das Original des Titels, darauf wird der Verwalter aber bei Bedarf hinweisen und Dich zur Einreichung desselben auffordern.

Verfasst: 26.07.2009, 18:18
von Nauja
BINI, meistens schickt der InsoVerwalter eh ein Merkblatt mit, einfach genau durchlesen und dann weißt Du auch, was Du beifügen musst an Unterlagen.
Auch ist oft ein Vordruck für die Forderungsanmeldung beigefügt, einfach ausfüllen. Ist nicht schwer, sind ja nur Fragen zu beantworten sozusagen ;)

Verfasst: 26.07.2009, 18:44
von BabyBen
Nauja, das Beste ist, da das Formular durch ein Insolvenzverwalterprogramm erstellt wird, welches 90 Prozent der dt. Insolvenzverwalter nutzen, sieht dieses in der Regel immer gleich aus.

Verfasst: 26.07.2009, 23:45
von Nauja
BabyBen hat geschrieben:Nauja, das Beste ist, da das Formular durch ein Insolvenzverwalterprogramm erstellt wird, welches 90 Prozent der dt. Insolvenzverwalter nutzen, sieht dieses in der Regel immer gleich aus.
Genau, deshalb meine ich ja, dass BINI dies einfach verwenden soll...
Ist ja auch nicht schwer auszufüllen. Einfach Daten vom eigenen FoKo übernehmen (Forderungsstand beachten: Datum InsoErföffnung).

Verfasst: 27.07.2009, 10:14
von BabyBen
Aber bitte kein vollständiges Foko mitschicken. Böse Insolvenzverwalter schauen diese nach Möglichkeiten, Zahlungen des Schuldners rückgängig zu machen, durch.

Re: Buchtipp für Inso-Recht

Verfasst: 07.09.2010, 11:04
von nfnf
es muss der originale titel mitgeschickt werden, da das tabellenblatt wie ein titel wirkt und der alte entwertet werden muss, da es sonst zu einer unzulässigen doppeltituierung kommt.

für die anmeldung von forderung brauchst du glaube ich kein Buch..