Kann ich bei einer negativen EMA die JVA in seiner Stadt anschreiben und um Auskunft bitten, ob er da ist? Brauche ich dafür einen Titel als Grund? den habe ich nämlich noch nicht
EMA über Haft
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Hallo, ich habe einen Gegner der verurteilt wurde und wahrscheinlich seine Haft auch schon angetreten hat. Ich soll jetzt eine EMA machen. Wird er von Amts wegen auf die JVA umgemeldet oder kann es sein, dass ich seine Wohnanschrift mitgeteilt bekomme?
Kann ich bei einer negativen EMA die JVA in seiner Stadt anschreiben und um Auskunft bitten, ob er da ist? Brauche ich dafür einen Titel als Grund? den habe ich nämlich noch nicht
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Pitt
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Es kommt darauf an, wie lange er einsitzt. Ich meine, dass ab einer bestimmten Dauer (bin mir nicht sicher, ob es mehr als 6 Monate waren), die JVA als neuer Wohnsitz gilt und die Ummeldung von dort beim EMA erfolgt. Bei U-Haft gibt es, soweit ich weiß, keine Ummeldung. Ohne Titel müsstest Du das berechtigte Interesse darlegen, Ansprechpartner wäre wohl eher die Polizeidienststelle am Wohnsitz des Gegners statt der nächstgelegenen JVA, da nicht automatisch dort eine Unterbringung erfolgt. Da spielt eher die Belegungsquote, das Alter des Gegners und die Art der Straftat eine Rolle.
- paralegal6
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das Strafrechtsurteil habe ich schon, er hat 5 Jahre bekommen. Wir vertreten das Opfer jetzt zivilrechtlich. Aber das hilft mir schon mal weiter.
Zum Verständnis: woher weiss die Polizei wo er untergebracht wird?
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Pitt
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Bei 5 Jahren müsste die Ummeldung eigentlich seitens der JVA erfolgen. Allerdings weiß ich nicht, wie lange es dauert, bis die Daten von der JVA ans EMA übermittelt werden. Du könntest auch über den Vollstreckungsplan des Bundeslandes Hinweise zu den in Frage kommenden Haftanstalten erhalten. Hier mal beispielhaft der Link für NRW:
https://www.justiz.nrw/BS/lebenslagen/J ... ckungsplan
https://www.justiz.nrw/BS/lebenslagen/J ... ckungsplan
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Pitt
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Nachtrag: Woher die Polizei die Info zur JVA haben könnte, weiß ich nicht. Die haben ja verschiedene Datenbanken wie INPOL. Mir wurde mal gesagt, dass ich dort nachfragen soll, falls ich nicht wüsste, in welcher JVA der Schuldner einsitzt. Ich hatte aber auch erst einen Fall vor zig Jahren, wo das mal Thema war.


