ich habe mal wieder einen Blackout. Die Zustellung eines vollstreckbaren Vergleichs kann per Anwalt zu Anwalt und per GVZ zugestellt werden. Ist es aber auch möglich mit der Zustellung des vollstreckbaren Vergleiches auch gleich die ZV einzuleiten oder braucht man erst die Zustellung?
Vielen Dank im Voraus schon einmal für Eure Hilfe.
Habe auf die Schnelle hier nichts passendes zu dem Thema gefunden
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)