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Kostenrechnung RVG Kündigung wg Eigenbedarf

Verfasst: 31.01.2022, 12:41
von faer
Hallo zusammen,

folgendes: Unser Mdt. kam bzgl. einer Kündigung seiner Eigentumswohnung wg. Eigenbedarf. RAin hat hierzu die Kündigung erstellt und versandt. Wie sieht die Abrechnung nun hier aus?

Netto-Miete: 590,00 € : 590,00 € x 12 = 7.080,00 €

Gegenstandswert: 7.080,00 €

1,3 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG 652,60€
1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG 602,40€
7002 Auslagenpauschale VV RVG 20,00€
19% USt 7008 VV RVG 242,25€
Insges.: 1.517,25€

Ist das Korrekt.. oder habe ich einen Denkfehler :-?

Re: Kostenrechnung RVG Kündigung wg Eigenbedarf

Verfasst: 01.02.2022, 08:29
von mrsgoalkeeper
Wenn Deine Chefin einen Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit hat, kannst Du keine Gebühren des 3. Teils abrechnen. Sollte tatsächlich eine Besprechung mit der Gegenseite zur Erledigung der Angelegenheit stattgefunden haben, kannst Du nur den Gebührenrahmen des 2300 weitergehend ausschöpfen.