Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung § 80
Verfasst: 17.07.2017, 08:05
Huhu ihr lieben
ich hab mal wieder ne Frage.
und zwar wir haben das Gericht angeschrieben (Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung § 80 VI VwGO) und jetzt soll ich gegenüber den Mandanten abrechnen.
Ich würde eine 1,3 2400 VV RVG abrechnen + Umsatz und Mwst. ist das richtig?
Dann noch eine Frage was für einen Gegenstandswert nehme ich?
Vielen Dank
ich hab mal wieder ne Frage.
und zwar wir haben das Gericht angeschrieben (Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung § 80 VI VwGO) und jetzt soll ich gegenüber den Mandanten abrechnen.
Ich würde eine 1,3 2400 VV RVG abrechnen + Umsatz und Mwst. ist das richtig?
Dann noch eine Frage was für einen Gegenstandswert nehme ich?
Vielen Dank