Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung § 80

Buchempfehlungen zum Gebührenrecht und Kostenrecht der Anwälte und / oder Notare (RVG / BRAGO / KostO / GKG etc.)
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pennyjenny04
Foren-Praktikant(in)
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#1

17.07.2017, 08:05

Huhu ihr lieben :)
ich hab mal wieder ne Frage.
und zwar wir haben das Gericht angeschrieben (Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung § 80 VI VwGO) und jetzt soll ich gegenüber den Mandanten abrechnen.
Ich würde eine 1,3 2400 VV RVG abrechnen + Umsatz und Mwst. ist das richtig?
Dann noch eine Frage was für einen Gegenstandswert nehme ich?

Vielen Dank :)
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