Haftzuschlag im Freigang
Verfasst: 12.07.2016, 11:07
Hallo,
ich muss in einer Strafsache abrechnen, in welcher sich der Mandant im Freigang befindet.
Meine Frage ist, kann ich hier die Gebühren mit Haftzuschlag abrechnen?
Meine Chefin meinte, dass dies evtl. nur möglich ist, wenn der Mandant in Haft ist und der RA diesen dort besuchen müsste. Aber wenn der Mandant im Freigang ist, kann er den RA selbst besuchen und somit gäbe es keinen Zuschlag...
Bin mir nun nicht mehr sicher
Vorab schon einmal Danke, für die Antworten.
ich muss in einer Strafsache abrechnen, in welcher sich der Mandant im Freigang befindet.
Meine Frage ist, kann ich hier die Gebühren mit Haftzuschlag abrechnen?
Meine Chefin meinte, dass dies evtl. nur möglich ist, wenn der Mandant in Haft ist und der RA diesen dort besuchen müsste. Aber wenn der Mandant im Freigang ist, kann er den RA selbst besuchen und somit gäbe es keinen Zuschlag...
Bin mir nun nicht mehr sicher
Vorab schon einmal Danke, für die Antworten.