Haftzuschlag im Freigang

Buchempfehlungen zum Gebührenrecht und Kostenrecht der Anwälte und / oder Notare (RVG / BRAGO / KostO / GKG etc.)
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Bohemi420
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#1

12.07.2016, 11:07

Hallo,

ich muss in einer Strafsache abrechnen, in welcher sich der Mandant im Freigang befindet.

Meine Frage ist, kann ich hier die Gebühren mit Haftzuschlag abrechnen?

Meine Chefin meinte, dass dies evtl. nur möglich ist, wenn der Mandant in Haft ist und der RA diesen dort besuchen müsste. Aber wenn der Mandant im Freigang ist, kann er den RA selbst besuchen und somit gäbe es keinen Zuschlag...

Bin mir nun nicht mehr sicher :kopfkratz

Vorab schon einmal Danke, für die Antworten. :)
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Adora Belle
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#2

12.07.2016, 14:18

Es kommt für den Haftzuschlag nicht auf tatsächliche Erschwernisse an, sondern allein darauf, ob der Mandant sich "auf freiem Fuß" befindet. Das kannst Du in allen möglichen Kommentaren und in der Rechtsprechung nachlesen, zb. auf der Burhoff-Website. Im offenen Vollzug befindet sich der Mandant trotz der Hafterleichterungen "nicht auf freiem Fuß". Die Gegenansicht ist absolute Mindermeinung und wird m.E. überhaupt nicht mehr oder allenfalls noch von 2-3 Amtsrichtern vertreten.
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