Kostenausgleichsantrag ok?
Verfasst: 21.02.2016, 18:15
Hatte gerade eine Fehlermeldung und weiß nicht ob dieser Beitrag doppelt ist.
Hallo,
nun soll ich einen Kostenausgleichsantrag machen. Habe zwar hierzu schon einige Forumsbeiträge gelesen, da ich mir aber i. S. Gebühren usw. sehr unsicher bin versuche ich es mal und würde Euch bitten mal drüberzuschauen ob es so ok ist.
Vielen Dank wie immer für Eure Hilfe
Also: Eine Güteverhandlung hat stattgefunden jedoch keine Einigkeit, anschließend Hauptverhandlung. Urteil erging: die Beklagten (unser Mandant) werden verurteilt an den Kläger 317,73 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatzseit ab dem 20.04.2015. zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechsstreits tragen der Kläger zu 84% und die Beklagten (unser Mandant) zu 16%.
Kostenausgleichsantrag: zum Aktenzeichen usw. (über Ra-Micro)
wird beantragt,
die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen.
Gegenstandswert: 1.999,20 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 195,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 180,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 375,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 395,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 75,05 €
Gesamtsumme 470,05 €
Sorry evt. ein Denkfehler wenn Gütetermin und Haupttermin stattgefunden hat kann ich denn nicht 2x Terminsgebühren abrechnen?
Hallo,
nun soll ich einen Kostenausgleichsantrag machen. Habe zwar hierzu schon einige Forumsbeiträge gelesen, da ich mir aber i. S. Gebühren usw. sehr unsicher bin versuche ich es mal und würde Euch bitten mal drüberzuschauen ob es so ok ist.
Vielen Dank wie immer für Eure Hilfe
Also: Eine Güteverhandlung hat stattgefunden jedoch keine Einigkeit, anschließend Hauptverhandlung. Urteil erging: die Beklagten (unser Mandant) werden verurteilt an den Kläger 317,73 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatzseit ab dem 20.04.2015. zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechsstreits tragen der Kläger zu 84% und die Beklagten (unser Mandant) zu 16%.
Kostenausgleichsantrag: zum Aktenzeichen usw. (über Ra-Micro)
wird beantragt,
die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen.
Gegenstandswert: 1.999,20 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 195,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 180,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 375,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 395,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 75,05 €
Gesamtsumme 470,05 €
Sorry evt. ein Denkfehler wenn Gütetermin und Haupttermin stattgefunden hat kann ich denn nicht 2x Terminsgebühren abrechnen?