Kostenausgleichsantrag ok?

Buchempfehlungen zum Gebührenrecht und Kostenrecht der Anwälte und / oder Notare (RVG / BRAGO / KostO / GKG etc.)
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leika

#1

21.02.2016, 18:15

Hatte gerade eine Fehlermeldung und weiß nicht ob dieser Beitrag doppelt ist.

Hallo,
nun soll ich einen Kostenausgleichsantrag machen. Habe zwar hierzu schon einige Forumsbeiträge gelesen, da ich mir aber i. S. Gebühren usw. sehr unsicher bin versuche ich es mal und würde Euch bitten mal drüberzuschauen ob es so ok ist.
Vielen Dank :thx wie immer für Eure Hilfe

Also: Eine Güteverhandlung hat stattgefunden jedoch keine Einigkeit, anschließend Hauptverhandlung. Urteil erging: die Beklagten (unser Mandant) werden verurteilt an den Kläger 317,73 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatzseit ab dem 20.04.2015. zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechsstreits tragen der Kläger zu 84% und die Beklagten (unser Mandant) zu 16%.

Kostenausgleichsantrag: zum Aktenzeichen usw. (über Ra-Micro)
wird beantragt,
die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen.
Gegenstandswert: 1.999,20 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 195,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 180,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 375,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 395,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 75,05 €
Gesamtsumme 470,05 €

Sorry evt. ein Denkfehler :kopfkratz wenn Gütetermin und Haupttermin stattgefunden hat kann ich denn nicht 2x Terminsgebühren abrechnen?
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

21.02.2016, 18:20

Die Terminsgebühr fällt nur einmal an. Lediglich bei Strafsachen kannst du jeden Termin gesondert abrechnen. Was du evtl. noch überlegen könntest, wären Parteiauslagen.
Was mich etwas stutzig macht: Du schreibst immer von Beklagten. Habt ihr mehrere vertreten? Dann wäre evtl. noch Erhöhungsgebühr.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
leika

#3

22.02.2016, 12:48

Hallo Sonnenkind,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ja Du hast Recht eine Eröhungsgebühr kommt dazu Akte wurde auf Ehepaar angelegt. Parteiauslagen kann ich aus der Akte nicht erkennen.

Liebe Grüße
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