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Gerichts- und Notarkostengesetz: GNotKG

Verfasst: 10.01.2015, 18:24
von Soenny
Lange haben die Notariate gewartet, jetzt gibt es das Traditionswerk endlich:

Gerichts- und Notarkostengesetz: GNotKG
Kommentar


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Autor: Korintenberg, Werner / Lappe, Friedrich / Bengel, Manfred u. a.
Verlag: Vahlen, München
Auflage: 19. Auflage 2015

Dieser bewährte Standardkommentar für das Kostenrecht informiert ausführlich über alle wichtigen Themen und gibt Antworten auf die praktisch relevanten Fragen. Verarbeitet sind die aktuelle Reformgesetzgebung, neueste Rechtsprechung sowie die gesamte Literatur.

Zur Neuauflage
Dieses Traditionswerk kommentierte in 18 Auflagen die Kostenordnung. Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wurde die Kostenordnung aufgehoben und durch das neue Gerichts- und Notarkostenrecht ersetzt. Die 19. Auflage kommentiert erstmals das neue Kostengesetz.

Diese Reform führt zu folgenden strukturellen Änderungen im gesamten Kostenrecht:

Die Kostenregelungen sollen durch eine klare Struktur verständlicher werden, insbesondere soll die grundsätzlich alleinige Zuständigkeit der Notare für das Beurkundungsverfahren im Gesetz ihren Niederschlag finden. Alle Gebührentatbestände für Notare sollen in einem besonderen Teil des Kostenverzeichnisses zusammengefasst werden.

Durch eine übersichtliche Zusammenstellung der Gebühren- und Auslagentatbestände in einem Kostenverzeichnis soll das Gesetz transparenter und an den Aufbau der übrigen Kostengesetze angeglichen werden.

Die Gerichtsgebühren sollen, soweit dies sachgerecht ist, entsprechend der Regelungstechnik im FamGKG als Verfahrensgebühren ausgestaltet werden. Im Wesentlichen - außer in Grundbuch- sowie in Register- und Nachlasssachen - soll die gleiche Gebührentabelle gelten. Für Grundbuch-, Register- und Nachlasssachen soll es bei einer erheblich stärker degressiv ausgestalteten Tabelle bleiben, die jedoch in den Wertstufen weitgehend an die Tabellen des GKG und des FamGKG angepasst werden soll.

Neue Normierung aller gebührenpflichtigen notariellen Tätigkeiten unter Verzicht auf Auffangtatbestände.

Einführung leistungsorientierter Notargebühren; dies gilt in besonderem Maß für das vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren sowie für die Entwurfsfertigung und die isolierte Beratung.

Anhebung der bisher nicht kostendeckenden Gebühren im unteren Wertbereich.

Die JVKostO soll durch das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) mit einer klaren, an den Aufbau der übrigen Justizkostengesetze angeglichenen Struktur ersetzt werden.

In den übrigen Kostengesetzen sind punktuell strukturelle Änderungen und Korrekturen vorgesehen.

Die Vergütungen und Gebühren in den Justizkostengesetzen sollen in unterschiedlichem Maß angehoben werden.

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Re: Gerichts- und Notarkostengesetz: GNotKG

Verfasst: 10.01.2015, 19:54
von online
Das ist wirklich schön, dass dieser Kommentar endlich erschienen ist. Nicht nur für die Notariate, sondern auch für die Gerichte wird er mit Sicherheit von Nutzen sein.