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Kostenausgleichsantrag

Verfasst: 02.07.2014, 15:33
von mia23
Hallo,

Im Anerkenntnisurteil steht wie folgt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben die Klägerin und der Beklagte zu je 50 % zu tragen. Im Übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Wir sind Kläger in dem Fall.

Wie hat jetzt der KAA genau auszusehen?

Was ist mit den RA-Gebühren fürs gerichtliche Verfahren? Und wie sieht das aus mit den Fahrtkosten?

Vielen Dank. LG

Re: Kostenausgleichsantrag

Verfasst: 02.07.2014, 15:44
von Pepples
Wenn Gerichte von außergerichtlichen Kosten sprechen sind damit die Anwaltskosten für das Verfahren gemeint. Bitte nicht verwechseln mit den vorgerichtlichen Kosten.

Wie lautet denn Dein Vorschlag?

Re: Kostenausgleichsantrag

Verfasst: 02.07.2014, 16:03
von mia23
Ich würde sagen, dass müsste dann wie folgt ausschauen:

In dem Rechtsstreit x ./. y etc. wird beantragt,

die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen:

1,3 VG Nr. 3100 VV RVG
Auslagen Nr. 7002 VV RVG
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG
1,0 GK Nr. 1211 KV GKG
Summe

Termin hat Klägerin selbst wahrgenommen, daher auch keine TG. Zu aller letzt würde ich gesondert die Fahrtkosten als sog. "Parteikosten" aufführen.

Re: Kostenausgleichsantrag

Verfasst: 02.07.2014, 21:17
von online
Gab es nur eine Klägerin oder mehrere Kläger? Auch eine Widerklage?

Re: Kostenausgleichsantrag

Verfasst: 03.07.2014, 10:17
von 13
Ausgehend vom Normalfall sieht der Vorschlag # 3 gut aus. Einfach die gesamten Kosten incl. Parteikosten auflisten, die Quotenverteilung nimmt das Gericht vor. Bei den Parteikosten nach dem JVEG aufpassen, wann die Terminswahrnehmung stattgefunden hat.