Kostenausgleichsantrag
Verfasst: 02.07.2014, 15:33
Hallo,
Im Anerkenntnisurteil steht wie folgt:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben die Klägerin und der Beklagte zu je 50 % zu tragen. Im Übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Wir sind Kläger in dem Fall.
Wie hat jetzt der KAA genau auszusehen?
Was ist mit den RA-Gebühren fürs gerichtliche Verfahren? Und wie sieht das aus mit den Fahrtkosten?
Vielen Dank. LG
Im Anerkenntnisurteil steht wie folgt:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben die Klägerin und der Beklagte zu je 50 % zu tragen. Im Übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Wir sind Kläger in dem Fall.
Wie hat jetzt der KAA genau auszusehen?
Was ist mit den RA-Gebühren fürs gerichtliche Verfahren? Und wie sieht das aus mit den Fahrtkosten?
Vielen Dank. LG