Hilfe bei Abrechnung im Verwaltungsrecht

Buchempfehlungen zum Gebührenrecht und Kostenrecht der Anwälte und / oder Notare (RVG / BRAGO / KostO / GKG etc.)
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buffanieX
Foren-Azubi(ene)
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Registriert: 13.12.2009, 15:09

#1

11.04.2014, 09:13

Guten morgen zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt:

Wir waren für unseren Mandanten in zwei Anhörungsverfahren, einem Widerspruchsverfah-ren, vor dem Verwaltungsgericht sowie im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsge-richtshof tätig. Es geht um Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Hotels, mit welcher unser Mandant nicht einverstanden war, sowie um vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. Nun soll ich abrechnen.
Das wäre mein Vorschlag:

Erstes Anhörungsverfahren

Streitwert: € 7.500,00

1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG €
Telekommunikationsentgelt gemäß Nr. 7002 VV RVG €
Zwischensumme (netto) €
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG €
Gesamtbetrag (brutto) €


Zweites Anhörungsverfahren

Streitwert: € 7.500,00

1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG €
Telekommunikationsentgelt gemäß Nr. 7002 VV RVG €
Zwischensumme (netto) €
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG €
Gesamtbetrag (brutto) €


Widerspruchsverfahren

Streitwert: € 7.500,00

1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV RVG €
Telekommunikationsentgelt gemäß Nr. 7002 VV RVG €
Zwischensumme (netto) €
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG €
Gesamtbetrag (brutto) €





I. Instanz am Verwaltungsgericht

Gerichtlich festgesetzter Streitwert: € 3.750,00

1,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG €
abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr gemäß Vorbem. 3 III €
Telekommunikationsentgelt gemäß Nr. 7002 VV RVG €
Zwischensumme (netto) €
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG €
Gesamtbetrag (brutto) €


II. Instanz am Verwaltungsgerichtshof
Gerichtlich festgesetzter Streitwert: € 3.750,00

1,6 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3200 VV RVG €
Telekommunikationsentgelt gemäß Nr. 7002 VV RVG €
Zwischensumme (netto) €
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG €
Gesamtbetrag (brutto) €

Das mit dem Anrechnen weiß ich auch nicht ob das so passt. Oder ob noch mehr angerechnet werden muss. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Ach und die Streitwerte in Höhe von € 3.750,00 wurden per Beschluss vom Gericht festgesetzt. Die € 7.500,00 möchte mein Chef so ansetzen.

:thx
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