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KfB wenn Kläger als Zweitschuldner in Anspruch genommen wird

Verfasst: 24.05.2012, 15:22
von laurasameh
Hallo,

in unserer Sache wurde dem Beklagten mit Urteilt die Kosten des Verfahrens auferlegt. Wir haben KfB beantragt. KfB haben wir über unsere Kosten erhalten (aber nicht über die Gerichtskosten).
Das Gericht hat versucht, die Gerichtskosten beim Beklagten einzuholen, was denen jedoch nicht gelang.
Also haben sie mit einer Kostenberechnung unsere Mandantin, die Klägerin, als Zweitschuldnerin in Anspruch genommen. Unsere Mandantin hat diese Kosten auch an die Justizkasse gezahlt.

Nun möchte sie diese Kosten jedoch vom Beklagten zurückholen, wofür wir halt nen Titel benötigen.

Frage:

Kann ich einen Kostenfestsetzungsantrag "die Gerichtskosten gem. § 104 ZPO gegen den Beklagten festzusetzen" machen oder muss hier ein Mahnverfahren betrieben werden?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

laurasameh

Re: KfB wenn Kläger als Zweitschuldner in Anspruch genommen

Verfasst: 24.05.2012, 15:32
von misspinky1984
Die Gerichtskosten gehören zu den Verfahrenskosten und werden daher im Wege der Kostenfestsetzung gem. § 104 ZPO geltend gemacht. Du kannst daher mit einem Dreizeiler die GK festsetzen lassen.

Re: KfB wenn Kläger als Zweitschuldner in Anspruch genommen

Verfasst: 24.05.2012, 21:20
von 13
In pp.
wird gebeten, die im Wege der Zweitschuldnerschaft von der Klägerseite am ... gezahlten Gerichtskosten i.H.v. ... € gegen den Beklagten festzusetzen und die gesetzliche Verzinsung auszusprechen.

Das reicht im Prinzip schon.

Re: KfB wenn Kläger als Zweitschuldner in Anspruch genommen

Verfasst: 25.05.2012, 12:48
von laurasameh
Vielen lieben Dank. Ihr habt mir echt weitergeholfen.

Ab ins lange Wochenende. Schöne Pfingsten.

Re: KfB wenn Kläger als Zweitschuldner in Anspruch genommen

Verfasst: 25.05.2012, 16:54
von 13
:dito