KfB wenn Kläger als Zweitschuldner in Anspruch genommen wird
Verfasst: 24.05.2012, 15:22
Hallo,
in unserer Sache wurde dem Beklagten mit Urteilt die Kosten des Verfahrens auferlegt. Wir haben KfB beantragt. KfB haben wir über unsere Kosten erhalten (aber nicht über die Gerichtskosten).
Das Gericht hat versucht, die Gerichtskosten beim Beklagten einzuholen, was denen jedoch nicht gelang.
Also haben sie mit einer Kostenberechnung unsere Mandantin, die Klägerin, als Zweitschuldnerin in Anspruch genommen. Unsere Mandantin hat diese Kosten auch an die Justizkasse gezahlt.
Nun möchte sie diese Kosten jedoch vom Beklagten zurückholen, wofür wir halt nen Titel benötigen.
Frage:
Kann ich einen Kostenfestsetzungsantrag "die Gerichtskosten gem. § 104 ZPO gegen den Beklagten festzusetzen" machen oder muss hier ein Mahnverfahren betrieben werden?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
laurasameh
in unserer Sache wurde dem Beklagten mit Urteilt die Kosten des Verfahrens auferlegt. Wir haben KfB beantragt. KfB haben wir über unsere Kosten erhalten (aber nicht über die Gerichtskosten).
Das Gericht hat versucht, die Gerichtskosten beim Beklagten einzuholen, was denen jedoch nicht gelang.
Also haben sie mit einer Kostenberechnung unsere Mandantin, die Klägerin, als Zweitschuldnerin in Anspruch genommen. Unsere Mandantin hat diese Kosten auch an die Justizkasse gezahlt.
Nun möchte sie diese Kosten jedoch vom Beklagten zurückholen, wofür wir halt nen Titel benötigen.
Frage:
Kann ich einen Kostenfestsetzungsantrag "die Gerichtskosten gem. § 104 ZPO gegen den Beklagten festzusetzen" machen oder muss hier ein Mahnverfahren betrieben werden?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
laurasameh