Hallo,
ich habe eine Frage: Es geht um die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenausgleichsantrag. Wir haben diese in der Klage als Nebenforderung geltend gemacht. Die Gegenseite hat dies nicht getan. Vor Gericht wurde ein Vgl. geschlossen. Wir tragen Kst zu 2/3 und die Gegenseite zu 1/3. Wir haben jetzt den KAA von der Gegenseite und dieser hat die Geschäftsgebühr nicht angerechnet. Wonach richtet sich, ob man diese anrechnen muss oder nicht?!
vielen Dank für eure Hilfe.
Sandy
Anrechnung Geschäftsgebühr im Kostenausgleichsantrag
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Schon mal 15a Abs. 2 RVG gelesen?
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