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Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 05.08.2011, 10:30
von Saja
Hallo,

ich stehe mal wieder auf dem Schlauch.

Wir haben in der I. Instanz verloren. Haben Berufung eingelegt und nun in der II. Instanz gewonnen. Die Kosten aus der I. Instanz wurden dann aufgeteilt (Beklagte 2/3 und wir 1/3). Muss ich jetzt zwei Kostenfestzungsanträge machen? An welches Gericht, eigentlich das Amtsgericht, oder?

Danke..

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 05.08.2011, 10:32
von LuzZi
KfA immer ans Gericht der II. Instanz. Kannst beide Instanzen in einem KfA angeben, mach ich auch meist.

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 05.08.2011, 10:32
von petzilein
Ja du machst 2 KFA und zwar immer an das erstinstanzliche Gericht. Der KFA für die erste Instanz nach 106 und den für die zweite Instanz nach 104

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 05.08.2011, 10:42
von gkutes
luzzi meinte auch I. Instanz! Ganz sicher

wie ist die Kostenentscheidung für die II. Instanz? trägt die Kosten der Gegner voll?

Ich mache grundsätzlich immer nur einen KFA.

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 05.08.2011, 10:46
von LuzZi
Ja, meinte ich auch :patsch Ist mir gar nicht aufgefallen, dass ich II. Instanz geschrieben hatte oO

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 05.08.2011, 10:49
von Aelizia
Ich würde auch einen Kfa (104 bzw 106 ZPO) an AG machen.

Berechnung dann aufteilen in
1. Kosten erste Instanz
2. Kosten zweite Instanz

Am Ende Gesamtbeträge zusammenrechnen.

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 05.08.2011, 10:56
von petzilein
Also ich finde es einfacher und übersichtlicher 2 zu machen. Den einen nach 106 wg. Quotelung und den anderen nach 104.

Meine Meinung :roll:

Re: Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 05.08.2011, 10:58
von Saja
Ihr seid die Besten :thx

Ja, in der II. Instanz trägt der Gegner die Kosten voll.