Kostenfestsetzungsantrag

Buchempfehlungen zum Gebührenrecht und Kostenrecht der Anwälte und / oder Notare (RVG / BRAGO / KostO / GKG etc.)
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Saja
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#1

05.08.2011, 10:30

Hallo,

ich stehe mal wieder auf dem Schlauch.

Wir haben in der I. Instanz verloren. Haben Berufung eingelegt und nun in der II. Instanz gewonnen. Die Kosten aus der I. Instanz wurden dann aufgeteilt (Beklagte 2/3 und wir 1/3). Muss ich jetzt zwei Kostenfestzungsanträge machen? An welches Gericht, eigentlich das Amtsgericht, oder?

Danke..
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LuzZi
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#2

05.08.2011, 10:32

KfA immer ans Gericht der II. Instanz. Kannst beide Instanzen in einem KfA angeben, mach ich auch meist.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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petzilein
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#3

05.08.2011, 10:32

Ja du machst 2 KFA und zwar immer an das erstinstanzliche Gericht. Der KFA für die erste Instanz nach 106 und den für die zweite Instanz nach 104
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
gkutes

#4

05.08.2011, 10:42

luzzi meinte auch I. Instanz! Ganz sicher

wie ist die Kostenentscheidung für die II. Instanz? trägt die Kosten der Gegner voll?

Ich mache grundsätzlich immer nur einen KFA.
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LuzZi
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#5

05.08.2011, 10:46

Ja, meinte ich auch :patsch Ist mir gar nicht aufgefallen, dass ich II. Instanz geschrieben hatte oO
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Aelizia
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#6

05.08.2011, 10:49

Ich würde auch einen Kfa (104 bzw 106 ZPO) an AG machen.

Berechnung dann aufteilen in
1. Kosten erste Instanz
2. Kosten zweite Instanz

Am Ende Gesamtbeträge zusammenrechnen.
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petzilein
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#7

05.08.2011, 10:56

Also ich finde es einfacher und übersichtlicher 2 zu machen. Den einen nach 106 wg. Quotelung und den anderen nach 104.

Meine Meinung :roll:
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
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Saja
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#8

05.08.2011, 10:58

Ihr seid die Besten :thx

Ja, in der II. Instanz trägt der Gegner die Kosten voll.
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