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außergerichtliche Gebühr bei Räumung?

Verfasst: 22.04.2010, 10:09
von marina.d
Hallo Leute, ich brauche mal Hilfe in einer Gebührenfrage. Wir sollen bei einem Schuldner zunächst außergerichtlich rückständige Mieten, nicht gezahlte Kaution und Herausgabe der Mietsache (Räume) geltend machen. Meine Frage: Kann man eine Herausgabe überhaupt außergerichtlich abrechnen oder geht das nur über den Klageweg?

Re: außergerichtliche Gebühr bei Räumung?

Verfasst: 22.04.2010, 10:13
von Liesel
Klar kannst du die außergerichtlichen Gebühren für die Räumung auch abrechnen. Was soll dem denn entgegenstehen? Voraussetzung ist natürlich, daß die Gegenseite entsprechend außergerichtlich aufgefordert wurde.

Re: außergerichtliche Gebühr bei Räumung?

Verfasst: 22.04.2010, 10:14
von jenniver
Du kannst die außergerichtlich fristlos kündigen und das mit 1,3 GG abrechnen. Die fristlose Kündigung ist ja auch Voraussetzung dafür, dass du später gerichtlich auf Räumung klagen kannst.

Re: außergerichtliche Gebühr bei Räumung?

Verfasst: 22.04.2010, 12:05
von misspinky1984
Du kannst den Herausgabeanspruch von Mieträumen auch außergerichtlich geltend machen.
Viel Erfolg