außergerichtliche Gebühr bei Räumung?

Buchempfehlungen zum Gebührenrecht und Kostenrecht der Anwälte und / oder Notare (RVG / BRAGO / KostO / GKG etc.)
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marina.d
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#1

22.04.2010, 10:09

Hallo Leute, ich brauche mal Hilfe in einer Gebührenfrage. Wir sollen bei einem Schuldner zunächst außergerichtlich rückständige Mieten, nicht gezahlte Kaution und Herausgabe der Mietsache (Räume) geltend machen. Meine Frage: Kann man eine Herausgabe überhaupt außergerichtlich abrechnen oder geht das nur über den Klageweg?
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Liesel
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#2

22.04.2010, 10:13

Klar kannst du die außergerichtlichen Gebühren für die Räumung auch abrechnen. Was soll dem denn entgegenstehen? Voraussetzung ist natürlich, daß die Gegenseite entsprechend außergerichtlich aufgefordert wurde.
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#3

22.04.2010, 10:14

Du kannst die außergerichtlich fristlos kündigen und das mit 1,3 GG abrechnen. Die fristlose Kündigung ist ja auch Voraussetzung dafür, dass du später gerichtlich auf Räumung klagen kannst.
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misspinky1984
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#4

22.04.2010, 12:05

Du kannst den Herausgabeanspruch von Mieträumen auch außergerichtlich geltend machen.
Viel Erfolg
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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