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BGH-Urteil - Keine Zusatzgebühr Nr. 4141 ...

Verfasst: 28.01.2010, 12:56
von sunshine24
Hallo ihr,

ich weiß nicht, ob das schon gepostet wurde, ich hab auf jeden Fall nichts gefunden. Falls doch, bitte den Fred einfach schließen.

BGH-Urteil vom 25.11.2009 - IX ZR 237/08

Eine Zusatzgebühr nach RVG Nr. 4141 fällt nicht an, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.


Hab ich heute im Anwaltsblatt gefunden. Ich glaube, wir haben die Gebühr dann in der Vergangenheit trotzdem immer abgerechnet. Die müssen aber auch einem alle Gebühren klauen :wink:

Verfasst: 28.01.2010, 13:48
von Adora Belle
Schon wieder so eine unsägliche Entscheidung. Ich mach bald nicht mehr mit *schmoll*. (Kannte zwar die Entscheidung schon, könnte mich aber weiterhin maßlos darüber aufregen.) In der Literatur dagegen war und ist fast völlig unstreitig, daß die 4141 in diesen Fällen entsteht.

Verfasst: 28.01.2010, 13:48
von grommelie
Ich persönlich finde die Entscheidung nachvollziehbar.

Verfasst: 28.01.2010, 20:00
von Gruftie
Ich kann Adora Belle voll und ganz zustimmen!!

Verfasst: 28.01.2010, 20:28
von sunshine24
Ich hab mir vorhin im Zug mal den ganzen Aufsatz darüber durchgelesen. Nachvollziehen kann man es ja schon irgendwie, aber trotzdem finde ich es blöd :mrgreen:

Verfasst: 29.01.2010, 09:12
von grommelie
Ja, Sunshine, genaus ist es bei mir auch, immerhin ist die 4141 immer ein schönes Zubrot :mrgreen:

Re: BGH-Urteil - Keine Zusatzgebühr Nr. 4141 ...

Verfasst: 03.02.2010, 11:21
von Tigerle
sunshine24 hat geschrieben:Hallo ihr,

ich weiß nicht, ob das schon gepostet wurde, ich hab auf jeden Fall nichts gefunden. Falls doch, bitte den Fred einfach schließen.

BGH-Urteil vom 25.11.2009 - IX ZR 237/08

Eine Zusatzgebühr nach RVG Nr. 4141 fällt nicht an, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.


Hab ich heute im Anwaltsblatt gefunden. Ich glaube, wir haben die Gebühr dann in der Vergangenheit trotzdem immer abgerechnet. Die müssen aber auch einem alle Gebühren klauen :wink:
hast Du zufällig das BGH-Urteil vorliegen und kannst es mir zukommen lassen ?

Verfasst: 03.02.2010, 15:27
von sunshine24

Verfasst: 03.02.2010, 20:50
von Tigerle
oh super, das reicht mir schon. Vielen Dank. Hatte es nicht gefunden

Verfasst: 03.02.2010, 21:05
von sunshine24
Gern geschehen ... ich hatte es auch erst nicht gefunden, in den normalen Entscheidungen war das nicht zu finden. Ich hab dann einfach links bei Suchen das AZ eingegeben und schwups war sie da :wink: