BGH-Urteil - Keine Zusatzgebühr Nr. 4141 ...

Buchempfehlungen zum Gebührenrecht und Kostenrecht der Anwälte und / oder Notare (RVG / BRAGO / KostO / GKG etc.)
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sunshine24
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#1

28.01.2010, 12:56

Hallo ihr,

ich weiß nicht, ob das schon gepostet wurde, ich hab auf jeden Fall nichts gefunden. Falls doch, bitte den Fred einfach schließen.

BGH-Urteil vom 25.11.2009 - IX ZR 237/08

Eine Zusatzgebühr nach RVG Nr. 4141 fällt nicht an, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.


Hab ich heute im Anwaltsblatt gefunden. Ich glaube, wir haben die Gebühr dann in der Vergangenheit trotzdem immer abgerechnet. Die müssen aber auch einem alle Gebühren klauen :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Adora Belle
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#2

28.01.2010, 13:48

Schon wieder so eine unsägliche Entscheidung. Ich mach bald nicht mehr mit *schmoll*. (Kannte zwar die Entscheidung schon, könnte mich aber weiterhin maßlos darüber aufregen.) In der Literatur dagegen war und ist fast völlig unstreitig, daß die 4141 in diesen Fällen entsteht.
grommelie
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#3

28.01.2010, 13:48

Ich persönlich finde die Entscheidung nachvollziehbar.
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Gruftie
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#4

28.01.2010, 20:00

Ich kann Adora Belle voll und ganz zustimmen!!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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sunshine24
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#5

28.01.2010, 20:28

Ich hab mir vorhin im Zug mal den ganzen Aufsatz darüber durchgelesen. Nachvollziehen kann man es ja schon irgendwie, aber trotzdem finde ich es blöd :mrgreen:
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#6

29.01.2010, 09:12

Ja, Sunshine, genaus ist es bei mir auch, immerhin ist die 4141 immer ein schönes Zubrot :mrgreen:
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Tigerle
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#7

03.02.2010, 11:21

sunshine24 hat geschrieben:Hallo ihr,

ich weiß nicht, ob das schon gepostet wurde, ich hab auf jeden Fall nichts gefunden. Falls doch, bitte den Fred einfach schließen.

BGH-Urteil vom 25.11.2009 - IX ZR 237/08

Eine Zusatzgebühr nach RVG Nr. 4141 fällt nicht an, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.


Hab ich heute im Anwaltsblatt gefunden. Ich glaube, wir haben die Gebühr dann in der Vergangenheit trotzdem immer abgerechnet. Die müssen aber auch einem alle Gebühren klauen :wink:
hast Du zufällig das BGH-Urteil vorliegen und kannst es mir zukommen lassen ?
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sunshine24
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#8

03.02.2010, 15:27

Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Tigerle
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#9

03.02.2010, 20:50

oh super, das reicht mir schon. Vielen Dank. Hatte es nicht gefunden
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sunshine24
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#10

03.02.2010, 21:05

Gern geschehen ... ich hatte es auch erst nicht gefunden, in den normalen Entscheidungen war das nicht zu finden. Ich hab dann einfach links bei Suchen das AZ eingegeben und schwups war sie da :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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