Kann man zweimal die Einigungsgebühr nehmen?

Buchempfehlungen zum Gebührenrecht und Kostenrecht der Anwälte und / oder Notare (RVG / BRAGO / KostO / GKG etc.)
gkutes

#11

17.07.2009, 15:57

Mir ist trotzdem unklar, warum 2 x die Einigungsgebühr anfallen soll.
also zwei mal zur gleichen Angelegenheit geht nicht. das ist schon mal klar.
*Engel89*
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#12

21.07.2009, 14:16

Sry...hatte viel zutun... :( Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!
Zum Sachverhalt: Es wurde eine Ratenzahlung bereits vereinbart (Dezember 2008) Danach hat der Schuldner auch zweimal gezahlt und dann plötzlich die Zahlungen wieder eingestellt. Danach wurde der komplette Betrag fällig. Und jetzt (Juli 2009) wurde nochmals eine Ratenzahlungsvereinbarung gegenüber dem Schuldner getroffen...
Und obwohl im Dezember bereits eine Kostenrechnung mit einer 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG erstellt wurde, soll ich jetzt schon wieder eine Einigungsgebühr reinmachen... Gibt das einen Sinn? ...
Ohman... :hm
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lucy1510
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#13

21.07.2009, 15:17

Also: Die Einigungsgebühr fällt bei einer Vereinbarung einer Ratenzahlung an. Soweit ist mir das klar. Sie würde auch anfallen, wenn im Hauptprozess schon eine Einigungsgebühr angefallen ist, meiner Meinung nach. Ich habe das auch so gelernt.

Der Satz im ZV-Auftrag, wo um Anruf im Falle einer Ratenzahlung gebeten wird, halte ich für äußerst fraglich. So etwas habe ich ja noch nie gehört. Ehrlich gesagt, finde ich das auch ziemlich windig.

Bei mehreren Absprachen zur Ratenzahlung fällt nur eine Einigungsgebühr an.

Soweit meine Meinung
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#14

21.07.2009, 15:50

Bin der Meinung, dass die Einigungsgebühr nur 1x anfällt.

Aber viel interessanter finde ich, dass ich bei einem ZV-Auftrag, in dem man um Anruf bezügl. einer Ratenzahlung bittet, auch noch eine Einigungsgebühr geltend machen kann. Dann habe ich ja bisher die falsche Formulierung gewählt. An sich finde ich es aber auch etwas "link", aber wenn die Rechtsprechung in die Richtung geht, dass es ok ist... muss ich mir mal in Ruhe durchlesen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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