Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wir haben in der Kostenrechnung an den Mandant eine Geschäftsgebühr berechnet und danach eine Verfahrensgebühr 1,3 und eine Terminsgebühr 1,2. Muss ich nun im KFA die Geschäftsgebühr anrechnen, d.h. eine 0,65 Verfahrensgebühr angeben?

