2 Gegenstandswerte im KFA

Buchempfehlungen zum Gebührenrecht und Kostenrecht der Anwälte und / oder Notare (RVG / BRAGO / KostO / GKG etc.)
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Refantastic
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#1

04.12.2025, 14:47

Hallo ihr lieben,

ich brauche mal Hilfe in einem Kostenfestsetzungsverfahren.

Und zwar stehen im Urteil folgende Streitwerte: bis zum 07.10.2024: 1.000,00 € und danach bis zum 10.10.2024: bis 1.500,00 €, danach: Kosteninteresse.

Am 10.10.2024 war die mündliche Verhandlung. Ich habe sodann einen KFA gestellt und für die 1,3 Verfahrensgebühr den Streitwert 1.000,00 € genommen und für die Terminsgebühr den Streitwert 1.500,00 €. Jetzt ist meiner Arbeitskollegin letztens aufgefallen, dass das falsch sei und ich sowohl die Geschäftsgebühr als auch die Terminsgebühr aus 1.500 € hätte nehmen sollen. Stimmt das? Und wenn ja, muss hier Nachfestsetzung beantragt werden? Der KFB wurde nämlich schon im Januar 2025 erlassen.

Danke schonmal! :)
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Anahid
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#2

10.12.2025, 09:36

Deine Kollegin hat Recht. Die Verfahrensgebühr ist immer nach dem höchsten anhängigen Wert zu bemessen. Wenn also der Streitwert zum 10.10.2024 erhöht wurde, wurde damit auch der Wert für die VG erhöht. Ich würde hier Nachfestsetzung beantragen.
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