ich brauche mal Hilfe in einem Kostenfestsetzungsverfahren.
Und zwar stehen im Urteil folgende Streitwerte: bis zum 07.10.2024: 1.000,00 € und danach bis zum 10.10.2024: bis 1.500,00 €, danach: Kosteninteresse.
Am 10.10.2024 war die mündliche Verhandlung. Ich habe sodann einen KFA gestellt und für die 1,3 Verfahrensgebühr den Streitwert 1.000,00 € genommen und für die Terminsgebühr den Streitwert 1.500,00 €. Jetzt ist meiner Arbeitskollegin letztens aufgefallen, dass das falsch sei und ich sowohl die Geschäftsgebühr als auch die Terminsgebühr aus 1.500 € hätte nehmen sollen. Stimmt das? Und wenn ja, muss hier Nachfestsetzung beantragt werden? Der KFB wurde nämlich schon im Januar 2025 erlassen.
Danke schonmal!


