Rezension: Buchreihe Übungsfälle für Rechtsfachwirte

Alles rund um Fachliteratur für ReNo's, das nicht in die Unterbereiche hier passt.
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Andreas

#1

12.09.2011, 20:43

Im C.F. Müller-Verlag erscheint, wie manche von euch vielleicht wissen, im September bereits die dritte, neu bearbeitete Auflage der Buchreihe „Übungsfälle für Rechtsfachwirte“, die aus den Einzelbänden:

• Betriebliches Rechnungswesen
• Kosten- und Gebührenrecht
• Mandantenbetreuung
• Materielles Recht
• Personalwirtschaft
• Verfahrensrecht
• Zwangsvollstreckung

besteht. Die Bücher können einzeln zu einem Gesamtpreis von 195,65 € oder auch im Paket für 154,95 € erworben werden. Da mir hier die Bände der Vorauflage vorliegen, habe ich sie für euch etwas unter die Lupe genommen, in der Hoffnung, damit vielleicht jemandem bei der Kaufentscheidung zu helfen.

1. Zum Inhalt

Jeder Band ist etwa 130 Seiten stark und nach folgendem Schema aufgebaut:

A. Übungsfälle
B. Lösungsvorschläge

Weiter folgen die Abschnitte „Übungsklausur“ und „Fragestellung im Prüfungsgespräch“ und je nach Band noch ein weiterer Abschnitt, etwa Musterklausur.

Schon das erste Überfliegen zeigt, dass die namhaften Autoren praxisgerechte Fälle anführen, die im Rechtsfachwirtstudium wie auch in der späteren Praxis hilfreich sein können; ich greife zur besseren Veranschaulichung ein Beispiel aus dem Band „Zwangsvollstreckung“ auf:

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Fall 11:
Gläubigerin Traurig hat einen Titel gegen Schuldner Windig auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 6.000,00 € erwirkt, der gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 € vorläufig vollstreckbar ist. Nun erhält Gläubigerin Traurig jedoch nur eine Bürgschaft in Höhe von 3.000,00 € und möchte wenigstens eine Teilvollstreckung vornehmen.

Berechnen Sie die Höhe des zulässig zu vollstreckenden Teilbetrages.

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Lösungsvorschlag 11:
Die Teilvollstreckung mit Teilsicherheitsleistung ist in Paragraph 752 ZPO geregelt. Die Höhe der Sicherheitsleistung bemisst sich nach dem Verhältnis des Teilbetrages zum Gesamtbetrag. Somit wäre, um die Höhe des zu vollstreckenden Betrages auszurechnen, folgende Formel anzuwenden:

Teilsicherheit x Gesamtbetrag der zu vollstreckenden Forderung ./. Gesamtsicherheitsleistung = vollstreckbarer Teilbetrag

im vorliegenden Fall somit:
3.000 € x 6.000 € ./. 7.000 € = 2.571,43 €

Gläubigerin Traurig könnte somit einen Teilbetrag in Höhe von 2.571,43 € vollstrecken.

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In dem Band „Zwangsvollstreckung“ werden so beispielsweise 66 Fälle mit anschließenden Lösungen vorgestellt. Die Übungsfälle beschränken sich dabei nicht auf die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, sondern gehen auch konkret auf die Sachpfändung, Forderungspfändung, Immobiliarvollstreckung sowie den Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren ein. Weiterhin gibt es dort auch umfangreichere und schwierigere Übungsfälle im Gutachtenstil mit zugehörigen Lösungen.

Wer den Rechtsfachwirt beziehungsweise Bürovorsteher bereits hinter sich hat, weiß, wie viel Fleiß und Schweiß dahinter steckt.

Nachdem ich mich nun circa 1 h mit den Büchern beschäftigt habe, fällt mir - ein wenig Spaß muss sein! - wieder einmal ein, wie froh ich doch bin, bereits geprüfter Bürovorsteher zu sein und den ganzen Stoff nicht noch einmal lernen zu müssen.

Im Nachhinein vermisse ich allerdings ernsthaft, dass ich nicht damals derartige Lernhilfen hatte. Wenn man bedenkt, dass die Kosten für den Rechtsfachwirt sowieso schon recht hoch sind, halte ich die etwa 150,00 € für gut angelegtes Geld.

Abschließend noch die Antwort auf eine nicht gestellte Frage:

Nein, ich erhalte kein Geld für diese Rezension ;-) wer dennoch misstrauisch ist, dem kann ich nur empfehlen, in die Buchhandlung seines Vertrauens zu gehen und selbst einen Blick in die Bücher zu werfen oder sie sich zur Ansicht zu bestellen (klick -> zum Angebot beim Verlag). Das geht auch beim Verlag unmittelbar mit zweiwöchiger Ansichtsfrist.

Als' denn, viel Spaß beim Büffeln :mrgreen:
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Ciara
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#2

12.09.2011, 20:46

:thx Da ich gerade mit der Weiterbildung angefangen habe, werde ich mir die Bücher auf jeden Fall mal genauer anschauen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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