Alles rund um Fachliteratur für ReNo's, das nicht in die Unterbereiche hier passt.
-
Gast
#1
05.02.2007, 14:27
Moinsen!
Ich hab da so nen kleines Problemchen. Vielleicht wisst ihr ja was.
Im Jahr 2001 wurde eine Grundschuld ohne Zwangsvollstreckungsunterwerfung zur Eintragung bewilligt. Diese wurde allerdings mit Zwangsvollstreckungsklausel im Grundbuch eingetragen. Jezt bittet die Bank um schnellstmögliche Berichtigung. Wie mache ich das?
Vielen Dank im Voraus.
-
Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
-
Kontaktdaten:
#2
05.02.2007, 14:30
ich würd mal den Rpfl anrufen und fragen wie man das am besten macht.. ist ja ne offensichtliche unrichtigkeit