Rechtsvorschriften für das Notariat

Alles rund um Fachliteratur für ReNo's, das nicht in die Unterbereiche hier passt.
Jupp03/11

#11

24.10.2007, 14:31

mensch, da hätte ich auch selbst draufkommen können.

Danke
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Pepsi
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#12

24.10.2007, 14:35

Revisor: das Vermerkblatt haben wir abgeschafft (fand das sowieso dusselig, weil man da den Text nicht hatte und wir somit immer den TExt hintendran getackert haben) seitdem man bei sämtlichen U-Begl. (ob mit oder ohne Entwurf) ne einfache Abschrift in die Sammlung nehmen kann
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#13

24.10.2007, 14:38

Ich habe das Vermerkblatt auch nur der Vollständigkeit halber erwähnt!
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#14

24.10.2007, 14:39

und ich nur der vollständigkeit halber, dass man das nicht mehr haben muss :-)
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#15

24.10.2007, 14:49

Genau - wenn man ein Vermerkblatt hat, braucht man keine Abschrift, wenn man eine Abschrift hat, kein Vermerkblatt! :duckrenn
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Pepsi
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#16

24.10.2007, 20:14

:fecht Bild
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Lena
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#17

25.10.2007, 11:03

Nicht unbedingt...
Es gibt auch Notare die vieeeeeeele Beglaubigungen hintereinander machen, weil sie z.b. mit einer Bank zusammen arbeiten. Dann wird mehrmals hintereinander (das höchste was wir hier hatten waren 1500 Nummern an einem Tag!!!) die Unterschrift der gleichen Person mit immer dem selben Geschäftswert beglaubigt. Für so Sachen liebe ich Vermerkblätter. Weil man da einfach drauf schreiben kann: URNrn. 1 - 1500 ... und fertig!
Ist wesentlich besser als wenn man die ganzen Sachen nochmal kopieren muss.
Ansonsten bei einer "normalen" und "einfachen" Beglaubigung halt ich auch nix von Vermerkblättern!
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Kordu

#18

25.10.2007, 15:58

Revisor hat geschrieben:Genau - wenn man ein Vermerkblatt hat, braucht man keine Abschrift, wenn man eine Abschrift hat, kein Vermerkblatt! :duckrenn
Von wegen! In einer Kanzlei, in der ich früher war, hatten wir nur die Vermerkblätter! Der Prüfer wollte dann aber, dass wir zusätzlich zu den Vermerkblättern eine Kopie der Urkunde anheften, damit besser nachvollziehen könne, wie wir auf den Geschäftswert gekommen sind.

Unser Einwand, dass entweder Vermerkblatt oder begl. Abschrift doch ausreicht, ließ der Prüfer nicht gelten! Schön blöd war das! Seitdem habe ich die Faxen dicke von Vermerkblättern und mache nur noch beglaubigte Kopien!
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#19

25.10.2007, 20:01

einfache reichen völlig!!!
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stef
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#20

29.10.2007, 13:22

Falls sich jemand für das Buch interessiert, gibt es hier auch Bonusmaterial (ich hoffe, ich darf den Link posten):

http://www.bildungsverlag1.de/buchplus/7936
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