Rechtsvorschriften für das Notariat

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Pepsi
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#1

19.10.2006, 20:58

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Rechtsvorschriften für das Notariat
Wolfgang Sommer
Bildungsverlag E1ns 2006-03 Broschiert 209 Seiten


da gibts ne Liste von wirkliche fast jeder Sache die man im NOtariat beurkunden kann, in welchem § die Gebühr steht, wie hoch die Gebühr ist, und in welchem § der GW steht... ist echt super und vor allem für Anfänger gut, hinten gibts auch so ne Art Lexikon, wo man SAchen wie AUflassungsvormerkung, Vorkaufsrecht, Ausfertigung etc. nachgucken kann und das wichtigste, es sind alle wichtigen Gesetze in Auszügen drin, auch z.B. Grunderwerbsteuergesetz (oder wie das heißt) und BNotO, BeurkG, KostO usw..
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sumicajo
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#2

19.10.2006, 22:11

klingt nicht schlecht, werd mir das mal ansehen in live...
Was ich immer schon wissen wollte-gibt es auch ein Buch in dem steht welche Urkunden im Original weggehen und welche in die Sammlung müssen oder so???
:?:
Haue da theroretisch noch viel zu viel durcheinander:

:oops:
LG
sumicajo
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#3

19.10.2006, 23:36

da brauchste kein Buch, das ist schnell erklärt: Protokolle/Niederschriften bleiben im Original da (bis auf Testamente und Erbverträge, wenn sie zum Gericht eingereicht werden)

U-Begl. gehen immer im Original weg und es braucht nur eine einfache Abschrift für die Sammlung aufbewahrt zu werden

is doch eigntlich nicht schwer oder?
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sumicajo
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#4

20.10.2006, 09:31

okay,so einfachBild
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Pepsi
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#5

20.10.2006, 13:55

keine Ursache
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stef
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#6

24.10.2007, 09:14

Hört sich gut an, werde ich auch mal für unser Notariat anregen!
Jupp03/11

#7

24.10.2007, 09:16

(bis auf Testamente und Erbverträge, wenn sie zum Gericht eingereicht werden)
Testamente werden immer zum AG abgereicht.
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Pepsi
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#8

24.10.2007, 13:55

ja weiß ich doch, das wenn bezog sich auch nur auf die erbverträge, war nur zu faul das einzeln zu schreiben.. :klugscheiss :zunge :ichmussweg
Jupp03/11

#9

24.10.2007, 14:00

hab ich mir gedacht.

Wie teuer ist das Buch?
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#10

24.10.2007, 14:02

Pepsi hat geschrieben:da brauchste kein Buch, das ist schnell erklärt: Protokolle/Niederschriften bleiben im Original da (bis auf Testamente und Erbverträge, wenn sie zum Gericht eingereicht werden)

U-Begl. gehen immer im Original weg und es braucht nur eine einfache Abschrift für die Sammlung aufbewahrt zu werden

is doch eigntlich nicht schwer oder?
In § 19 Abs. 2 DONot ist noch geregelt, dass bei Urkunden, die gemäß § 8 Abs. 1 in die Urkundenrolle eingetragen werden, die aber weder in Urschrift noch in Abschrift bei der Notarin oder dem Notar zurückbleiben, z. B. bei Unterschriftsbeglaubigungen und sonstigen einfachen Zeugnissen (§ 45 Abs. 3 BeurkG), es auch ausreicht, ein Vermerkblatt zur Urkundensammlung zu bringen. Das Vermerkblatt muss die Nummer der Urkundenrolle, die Angaben nach § 8 Abs. 4 und 5 DONot und die Abschrift der Kostenberechnung enthalten und ist von der Notarin oder dem Notar zu unterschreiben.


@jupp03:
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