Suche Buch: Thema Kostenbeantrag. bei Gericht (KFA und KAA)

Alles rund um Fachliteratur für ReNo's, das nicht in die Unterbereiche hier passt.
Refa-Susi

#1

07.11.2008, 16:51

Ich habe selten einen Kostenausgleichsantrag (Quotelung der Kosten) bei Gericht beantragt. Kennt ihr ein Buch, was mir da weiterhilft? Auch im Hinblick auf weitere Beantragungen der Kosten bei Gericht, auch Hilfen zu Monierungen des Kostengesuches der Gegenseite.
Xuka
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#2

07.11.2008, 16:57

Beim Kfa's nach § 104 ZPO und § 106 ZPO sind doch fast identisch. Bei dem einen beantragst Du halt, die Kosten gegen die Gegenseite festzusetzen, bei dem anderen, die Kosten auszugleichen. Selbst rechnen musst Du doch da nichts.

Was sind bei Dir "weitere Beantragungen der Kosten bei Gericht"?

Bezüglich Monierungen von der Gegenseite. Ich denke, hier hilft dir ein RVG-Kommentar weiter. Der <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gehört da zur Standardliteratur. Dort findest Du recht übersichtlich alles zum Thema Rechtsprechung wg. Anfall der Gebühren, Reisekosten usw.
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#3

07.11.2008, 17:04

also mir ist kein Buch bekannt, in dem jetzt speziell dieses Problem behandelt wird.
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Refa-Susi

#4

07.11.2008, 17:05

Ok. Vielen Dank.

Wenn ein Urteil ergeht und darin festgehalten wird, dass der Kläger z. B. 40 % der Kosten zu tragen hat und der Beklagte 60 %. Dann muss ich die Quotelung nicht selbst vornehmen; sondern das Gericht macht das? Also einfach einen Antrag nach § 106 Stellen?
Xuka
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#5

07.11.2008, 17:10

Yep. Die Rechtspfleger berechnen das. Wenn Du dann den KFB bekommst, kannst Du anhand der Rechnung des Gerichts prüfen, ob die sich nicht vielleicht verrechnet haben. Kommt bei uns gelegentlich vor...

Aber ansonsten musst Du nichts selbst berechnen. Einfach die Euch entstanden Kosten mitteilen und um Festsetzung bzw. Ausgleich bitten.

Den Ausgleich kann man auch manchmal als Parteivertreter gar nicht selbst berechnen, weil die Rpfl. absetzen oder Sachverständigenkosten etc. hinzukommen, deren Höhe man noch gar nicht kennt.
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#6

07.11.2008, 17:11

:zustimm Xuka - Du berechnest in Deinem Antrag ganz normal die Gebühren, die angefallen sind, die Ausgleichung übernimmt der Rechtspfleger.
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Refa-Susi

#7

07.11.2008, 17:15

Ich danke euch.

Das hinsichtlich der Monierung hab ich so gemeint:

Es ist so, dass man die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder mit beantragt in dem KFG. Die Gegenseite aber dann immer moniert deswegen, weil der Mandant hätte sich ja einen Anwalt in seiner Nähe suchen können usw. Und bei so einer Angelegenheit weiß ich immer nicht, was ich machen soll. Ich beantrage die Fahrtkosten usw. immer mit, und dann schreibt die Gegenseite, nein, wird nicht zugestimmt. Wie ist das denn nun? Hinsichtlich solcher Angelegenheiten hätte ich gern was zum nachschlagen.
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#8

07.11.2008, 17:22

Kommt halt immer auf den Fall an... wie Du schon sagtest, hat die Partei Kostenminderungspflichten. Wenn die Gegenseite also Einwendungen erhebt, muss geprüft werden, ob die stimmen oder nicht.

Wenn nicht, kannst Du Dir ja auch eine Vorlage machen mit der Begründung, dann musst Du Dir nicht immer was neues ausdenken.
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Refa-Susi

#9

07.11.2008, 17:29

Aber wie begründe ich denn so was? Was sage ich, wenn ich Fahrtkosten beantragt habe und die Gegenseite sagt, nein, gibts nicht, da der Beklagte in Dresden wohnt und sich auch da einen Anwalt hätte nehmen sollen und nicht in Meißen. Dann hat ja die Gegenseite schon recht. Dann kann ich doch gar nichts erwidern, oder? Und wie ist es anders herum, wenn die Gegenseite das beantragt und ich der Meinung bin, der Beklagte hätte sich einen Anwalt in seinem Ort nehmen können.
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#10

07.11.2008, 17:38

Ähm nö. Es sei denn, Ihr sitzt am Gerichtsort oder es gibt einen bestimmten Grund, sowas wie ein Vertrauensverhältsnis zwischen Euch und dem Mdt. oder spezielle Kenntnis oder sowas...

Aber wenn die Einwendungen der Gegenseite stimmen sollte man am besten gar nix dazu sagen.
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