Forderung & Vollstreckung

Alles rund um Fachliteratur für ReNo's, das nicht in die Unterbereiche hier passt.
Kimmy

#11

06.05.2008, 20:46

Sommernachtstraum hat geschrieben:NJW ist nur für Anwälte pflicht... für ReFa's ist die freiwillig.. wer sich des Anwaltsgequassel anhören will... :senf
In der NJW erscheinen die Urteile viel früher als in JurBüro und bestimmt auch in anderen Fachzeitschriften. Es ist daher schon empfehlenswert auch für Refas da mal in den Rechtsprechungsteil reinzuschauen und gar kein Anwaltsgequassel (Du kannst ja die Aufsätze weglassen und Dir nur die für Dich wichtige Rechtsprechung anschauen, z.B. RVG...).
herzi
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#12

06.05.2008, 20:57

Oh hab ich gerade auch gesehen, sry! Kenn mich hier noch nicht soo gut aus..
Ist es denn richtig, wenn ich den kfb habe, dass ich dann direkt die ZV betreiben kann oder muss ich dem mdt dann erst nochmal ne abschrift von dem kfb schicken + zahlungsaufforderung!?

Gelten da gewisse fristen beim kfb und MB?
herzi
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#13

13.10.2008, 08:14

Habe einen vergleich vorliegen, jedoch noch keine vollstreckbare ausfertigung. nun will ich diesen der gegenseite zustellen zwecks der empfangsbestätigung.

Kann ich nun die abschrift des vergleichs dahin schicken? Ich habe ja noch keine vollstreckbare ausfertigung!
QueenMum

#14

13.10.2008, 08:46

ich hab mir die forderung und vollstreckung auch mal probeweise angeschaut und schlecht find ich sie nicht, aber ich find sie ein bisschen sehr dünn für das geld, das sie kostet.

wir haben hier die jurbüro und die vollstreckung effektiv
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Schneeweißchen
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#15

13.10.2008, 08:50

ich hab mir die forderung und vollstreckung auch mal probeweise angeschaut und schlecht find ich sie nicht, aber ich find sie ein bisschen sehr dünn für das geld, das sie kostet.
*zustimm*
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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herzi
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#16

20.10.2008, 15:44

Ich habe hier ne ZV Sache mit einem pfändungs- und überweisungsbeschluss von uns. Nun wurde unserer Mandantin PKH für die ZV bewilligt.

Der Pfüb ist für rückständigen unterhalt. Nehme ich denn nun für die abrechnung den gesamten Unterhaltsrückstand bis heute? Das wären nämlich bald 30.000,00 €!
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Pepsi
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#17

20.10.2008, 16:10

herzi du bist im FALSCHEN THREAD!!!!!!!!!
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